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IP/09/ 1543 Brüssel, den 19. Oktober 2009 Erträge aus Wertpapieren: Kommission empfiehlt Vereinfachung der Verfahren für die Gewährung von Erleichterungen bei der Quellensteuer auf grenzübergreifende Erträge (siehe auch MEMO/09/462 ) Die Europäische Kommission hat eine Empfehlung angenommen, in der ausgeführt wird, wie die Mitgliedstaaten für in der EU ansässige Investoren die Gewährung einer Ermäßigung der Quellensteuer auf Erträge aus Dividenden, Zinsen und anderen Wertpapieren aus anderen Mitgliedstaaten erleichtern können. In der Empfehlung werden auch Maßnahmen zur Beseitigung der steuerlichen Hemmnisse bei Wertpapieranlagen von Finanzinstituten vorgeschlagen, wobei aber gleichzeitig die Steuereinnahmen vor Fehlern und Betrug geschützt werden sollen. Damit erhalten die Mitgliedstaaten Leitlinien dazu, wie sie sicherstellen können, dass mit den Verfahren zur Prüfung des Anspruchs auf Steuerermäßigung das Funktionieren des Binnenmarkts nicht beeinträchtigt wird. Dazu erklärte der für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissar Charlie McCreevy: „Wenn wir grenzüberschreitende Wertpapieranlagen im Binnenmarkt ernsthaft fördern wollen, müssen die EU-Mitgliedstaaten ihre Verfahren zur Quellensteuererleichterung vereinfachen, damit gebietsfremde Anleger die ihnen zustehenden Steuererstattungen rascher erhalten und Finanzinstitute nicht durch Steuervorschriften abgehalten werden, derartige grenzüberschreitende Anlagen mitzuverwalten”. Der für Steuern und Zollunion zuständige Kommissar László Kovács sagte dazu: „Auch wenn komplizierte Erstattungsverfahren von grenzüberschreitenden Investitionen abhalten können, müssen die Mitgliedstaaten ausreichende Schutzmaßnahmen anwenden können, um ihre Steuersysteme vor Fehlern und Betrug zu bewahren.” Die Empfehlung enthält Lösungen dafür, wie diese gegensätzlichen Erfordernisse miteinander in Einklang gebracht werden können. In der Empfehlung wird angeregt,
Hintergrund Die Steuergesetze der Mitgliedstaaten regeln normalerweise die Quellensteuer auf Dividenden und Zinserträge, die gebietsfremden Anlegern zufließen. Diese Quellensteuer wird oft im Rahmen der bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Mitgliedstaaten ermäßigt, wenn beide Vertragsparteien vereinbaren, die Besteuerungsrechte aufzuteilen. Einige Mitgliedstaaten wenden zusätzlich einseitig auf Wertpapiererträge, die an ausländische Anleger gezahlt werden, eine Quellensteuerermäßigung oder -befreiung an, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Allerdings sind die Verfahren zur Überprüfung des Anspruchs auf Ermäßigung der Quellensteuer häufig so kompliziert und zeitaufwändig, dass die Anleger auf die ihnen zustehenden Ermäßigungen verzichten oder sogar davon abgehalten werden, im Ausland zu investieren. Außerdem berücksichtigen diese Verfahren nicht immer das moderne vielschichtige finanzielle Umfeld mit einer Kette von Finanzintermediären in verschiedenen Ländern zwischen dem Aussteller der Wertpapiere und dem Anleger. Wie in einer Studie der Kommissionsdienststellen dargelegt, belaufen sich die Kosten für die Rückforderungsverfahren auf etwa 1,09 Mrd. EUR im Jahr und die der nicht in Anspruch genommenen Steuererleichterungen auf jährlich 5,47 Mrd. EUR. Das Volumen der grenzüberschreitenden Wertpapierbestände in der Europäischen Union belief sich im Jahr 2006 auf 16,7 Billionen Dollar, davon 6,4 Billionen in Eigenkapitaltiteln und 10,3 Billionen in Schuldtiteln. Dies entspricht über 50 % des weltweiten Volumens, bezogen sowohl auf die Herkunft als auch auf die Bestimmung der Anlagen. Die Empfehlung basiert auf den Berichten (2006-2007) der Europäischen Sachverständigengruppe für Fragen der Einhaltung der Steuervorschriften beim Clearing und bei der Abrechnung grenzübergreifender Wertpapiergeschäfte (FISCO) ( IP/07/1569 ), orientiert sich an der ausführlichen Konsultation der Wirtschaftsbeteiligten und wurde mehrfach mit Vertretern des Finanzdienstleistungssektors und den Steuerverwaltungen in den Mitgliedstaaten erörtert. Hintergrundinformationen können abgerufen werden unter |
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