IP/09/147
Brüssel, den 28. Januar 2009
Die Firma SA Tilly-Sabco mit Sitz in Finistère in der Bretagne ist ein Tochterunternehmen der Genossenschaftsgruppe UNICOPA. Sie beschäftigt 325 Mitarbeiter und exportiert Geflügel hauptsächlich in den Nahen Osten. Aufgrund der Medienberichte über die Vogelgrippe-Epidemie war das Unternehmen seit Oktober 2005 wegen des stark rückläufigen Verbrauchs, des Rückgangs der Ausfuhren und des Verfalls der Preise in einer schwierigen Situation. Nachdem im Februar 2006 in einer Putenfarm im Departement Ain der Erreger H5N1 nachgewiesen wurde, haben mehr als 50 Länder (darunter die Länder im Nahen Osten) ein Embargo gegen Geflügeleinfuhren aus Frankreich verhängt, so dass die Verkäufe zum Erliegen kamen und die Produktion stark zurückging.
Im Juni 2006 hat die Kommission eine Rettungsbeihilfe in Form eines rückzahlbaren Darlehens in Höhe von 3,6 Mio. EUR für das Unternehmen genehmigt. Im Dezember 2006 hat Frankreich der Kommission mitgeteilt, dass es Tilly-Sabco eine Umstrukturierungsbeihilfe in Form eines Direktzuschusses gewähren und dazu die in Form eines rückzahlbaren Darlehens gewährte Rettungsbeihilfe in Höhe von 3,6 Mio. EUR umwandeln wolle.
Der Umstrukturierungsplan zielt darauf die Wettbewerbsstellung des Unternehmens auf seinen aktuellen Märkten zu verbessern. Mit der strategischen Entscheidung, seine Tätigkeit auf Ausfuhren von Geflügel und Geflügelwurstwaren auf die Kernmärkte im Nahen Osten und in den ÜLG zu konzentrieren und seine Geschäfte damit überwiegend in Drittländer zu verlegen, hat sich Tilly-Sabco aus seinen „taktischen“ Märkten (Geflügelteile, Verarbeitungserzeugnisse und Putenerzeugnisse) zurückgezogen, so dass die Tätigkeit auf diesen Märkten um insgesamt 41 % (35 700 Tonnen) zurückgegangen ist.
Die Kommission hat sich vergewissert, dass die vorgesehene Beihilfe den im Jahr 2004 veröffentlichten Leitlinien über staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten (siehe MEMO/04/172) entspricht. Die Prüfung des Umstrukturierungsplans hat ergeben, dass die geplanten Maßnahmen ausreichen, um die langfristige Rentabilität von Tilly-Sabco wiederherzustellen. Die Kommission hat außerdem festgestellt, dass die Beihilfe auf das hierzu erforderliche Mindestmaß begrenzt ist und dem Unternehmen durch sie kein zusätzliches Kapital zufließt. Die französischen Behörden haben sich verpflichtet, vom Beihilfeempfänger Ausgleichsmaßnahmen zu verlangen, um zu verhindern, dass es durch die Beihilfe zu unannehmbaren Wettbewerbsverzerrungen kommt, da das Unternehmen seine Präsenz auf seinen Märkten verringert. Die Kommission hat außerdem berücksichtigt, dass das Unternehmen seinen Standort in einem Fördergebiet hat.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nicht vertrauliche Fassung der Entscheidung im Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer NN 72/2007 veröffentlicht.