IP/09/137
Brüssel, 28. Januar 2009
Wie das für die Wettbewerbspolitik zuständige Kommissionsmitglied Neelie Kroes ausführte, „hat dieses Kartell bewirkt, dass die Verbraucher 20 Jahre lang einen Aufschlag für Ölprodukte zahlen mussten. Ich werde illegale Kartelle dieser Art nicht tolerieren und dafür Sorge tragen, dass schwerwiegende Vergehen dieser Art weiterhin mit hohen Geldbußen geahndet werden“.
Anlass für die Untersuchungen der Kommission war ein Antrag von Yokohama auf Erlass der Geldbuße gemäß der Kronzeugenregelung von 2006 (siehe IP/06/1705 und MEMO/06/469). Im Mai 2007 kam es daraufhin zu unangekündigten Nachprüfungen, die auch mit Behörden in Drittländern abgestimmt wurden (siehe MEMO/07/163). Erstmalig wurde dabei auch auf der Grundlage von Artikel 21 der Verordnung Nr. 1/2003 eine Privatwohnung durchsucht.
Die Hersteller von Marineschläuchen hatten von 1986 bis 2007 ein weltweites Kartell gebildet. Auf dem europäischen Markt betrug der mit diesem Produkt erzielte Jahresumsatz zwischen 2004 und 2006 im Durchschnitt 32 Mio. EUR. Vertreter von Bridgestone, Yokohama, Dunlop Oil & Marine, Trelleborg, Parker ITR und Manuli kamen regelmäßig in Europa, Ostasien oder den USA zusammen, um gemeinsam Preise festzusetzen und vertrauliche Geschäftsinformationen auszutauschen. Die Kartellmitglieder bezeichneten einige Märkte als ihre „Privatmärkte“ und vereinbarten einen etwa 12 Seiten langen Katalog von „Kartellregeln“, mit denen sie ihre Autonomie am Markt einschränkten.
Geldbußen
Das Kartell stellt einen besonders schweren Verstoß gegen die Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags dar. Bei der Festsetzung der Geldbußen berücksichtigte die Kommission die jeweils relevanten Umsätze der beteiligten Unternehmen, ihren gemeinsamen Marktanteil und den räumlichen Geltungsbereich der Kartellvereinbarungen. Die Geldbußen für Bridgestone und Parker ITR wurden wegen der führenden Rolle der beiden Unternehmen im Kartell um 30 % heraufgesetzt. Yokohama wurde die Geldbuße auf der Grundlage der Kronzeugenregelung der Kommission aus dem Jahr 2006 erlassen, weil es als erstes Unternehmen Informationen über das Kartell lieferte. Die Kooperation von Manuli im Rahmen der Kronzeugenregelung wurde von der Kommission ebenfalls anerkannt. Die Geldbuße für dieses Unternehmen wurde um 30% ermäßigt.
Die Geldbußen wurden auf der Grundlage der Bußgeldleitlinien von 2006 (siehe IP/06/857 und MEMO/06/256) verhängt, da diese im Mai 2008 maßgeblich war, als die Mitteilung der Beschwerdepunkte übersandt wurde (siehe MEMO/08/284).
Die nachstehende Tabelle gibt einen Überblick über die von der Kommission in dieser Sache verhängten Geldbußen und die aufgrund der Kronzeugenregelung gewährten Ermäßigungen:
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Name und Sitz des Unternehmens
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Geldbuße*
€
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Ermäßigung in %
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Ermäßigung in
€
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Bridgestone (Japan)
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58 500 000
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Yokohama (Japan)
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0
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100%
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14 400 000
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Dunlop Oil & Marine/Continental (Vereinigtes
Königreich/Deutschland)
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18 000 000
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Trelleborg (Frankreich/Schweden)
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24 500 000
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Parker ITR (Italien/USA)
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25 610 000
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Manuli (Italien)
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4 900 000
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30%
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2 100 000
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(*) = gegen das Unternehmen verhängte Geldbuße, einige der betroffenen Rechtssubjekte sind für die verhängte Strafe ganz oder teilweise gesamtschuldnerisch haftbar
Schadenersatzforderungen
Personen oder Unternehmen, die von dem beschriebenen wettbewerbswidrigen Verhalten betroffen sind, können vor den Gerichten der Mitgliedstaaten auf Schadenersatz klagen. Laut Rechtsprechung des Gerichtshofs und gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1/2003 des Rates sind Kommissionsentscheidungen ein bindender Nachweis dafür, dass das Verhalten stattgefunden hat und rechtswidrig war. Auch wenn die Kommission gegen die betroffenen Unternehmen Geldbußen verhängt hat, kann Schadenersatz gewährt werden, auf den die Geldbuße der Kommission nicht mindernd angerechnet wird. Zu Schadenersatzklagen wegen Verletzungen des Wettbewerbsrechts wurde unlängst ein Weißbuch veröffentlicht (siehe IP/08/515 und MEMO/08/216). Weitere Informationen einschließlich der Bürgerinfo zu diesem Weißbuch können unter folgender Adresse abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/comm/competition/antitrust/actionsdamages/documents.html
Weitere Informationen über die Maßnahmen der Kommission gegen Kartelle finden sich in MEMO/09/32.