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IP/09/1292 Br üssel, den 9. September 2009 Verbraucherschutz: Ermittlungen der EU in Sachen Internet-Handel bei Verbraucherelektronik Meglena Kuneva, die für Verbraucher politik zuständige EU-Kommissarin, hat heute die Ergebnisse einer auf EU-Ebene durchgeführten Aktion vorgestellt, mit der im Internet-Handel für Verbraucherelektronik unlautere Geschäftspraktiken aufgespürt werden wollten. Die Aktion erstreckte sich auf 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island. Überprüft wurden insgesamt 369 Websites, auf denen folgende sechs Artikel, die in der Gunst der europäischen Verbraucher obenan stehen, bestellt werden können: Digitalkameras, Handys, tragbare Musikgeräte, DVD-Player, PCs und Konsolen für Computerspiele. Ermittelt wurde in 200 der bekanntesten Websites von Unterhaltungselektronik-Anbietern und in weiteren aufgrund von Verbraucherbeschwerden ausgewählten 100 Websites. Die im Mai diesen Jahres durchgeführten Überprüfungen ergaben, dass 55 % der inspizierten Websites Regelverstöße aufwiesen, und zwar speziell folgender Art: irreführende Angaben über die Rechte des Verbrauchers, undurchsichtige Preisangaben und fehlende Detailangaben zur Identifizierung des Händlers. Auf die von den nationalen Behörden durchgeführten Ermittlungen folgt nun eine Phase der Rechtsdurchsetzung. Dabei werden die nationalen Behörden die betroffenen Händler auffordern, ihre Websites regelkonform umzugestalten oder aber ihr bisheriges Gebaren zu begründen. Im Rahmen dieser ersten Phase haben drei Länder, nämlich Island, Lettland und Norwegen, die Namen der beanstandeten Websites öffentlich bekannt gemacht (siehe MEMO/09/379 ). Dazu erklärte EU-Kommissarin Kuneva: „Ins Visier genommen haben wir Websites, auf denen Heim- und Unterhaltungselektronik verkauft wird, weil mir die Problemstellung aus den vielen an mich gerichteten schriftlichen Eingaben bekannt ist und weil wir aus der Vielzahl der Beschwerden, die bei den Europäischen Verbraucherzentren eingehen, schließen müssen, dass sich auf diesem Gebiet echte Probleme für den Verbraucher stellen. Nach unseren Feststellungen ziehen nämlich mehr als die Hälfte der Online-Händler für Verbraucherelektronik die Konsumenten regelrecht über den Tisch. Da es sich dabei um ein europaweites Phänomen handelt, bedarf es einer gesamteuropäischen Lösung. In den kommenden Monaten wird noch Vieles zu tun sein, um in dieser Branche gehörig aufzuräumen. Die Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa haben Besseres verdient.“ Der Markt für Heim- und Unterhaltungselektronik In Europa beläuft sich der Umsatz im Online-Handel mit Verbraucherelektronik auf etwa 6,8 Milliarden Euro (Stand 2007), und von den Verbrauchern, die überhaupt eine Bestellung im E-Commerce getätigt haben, hat nahezu jeder Vierte einen Artikel aus dem Bereich Elektronik gekauft (Kameras mitgerechnet). Mehr als ein Drittel aller Beschwerden über Online-Käufe, mit denen das Netz der Europäischen Verbraucherzentren 2007 befasst wurde, hatten den Erwerb von Waren aus dem Bereich der Elektronik zum Gegenstand. Die konzertierte Ermittlungsaktion I m Mai 2009 wurden von den für die Rechtsdurchsetzung auf nationaler Ebene zuständigen Stellen (unter Leitung der Europäischen Kommission) Websites, auf denen Produkte der Elektronikbranche verkauft wird, auf Einhaltung folgender dreier wichtiger EU-Verbrauchrechtsvorschriften hin überprüft: Fernabsatz-Richtlinie, Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr und Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (Näheres hierzu: siehe MEMO/09/379 ). Bei den Ermittlungen wurden gezielt die folgenden drei wichtigen Aspekte untersucht:
Ergebnisse der Aktion Die konzertierten Ermittlungen ergaben folgendes Bild:
Was geschieht als Nächstes? Die nationalen Behörden werden die betroffenen Händler auffordern, ihr Verhalten näher zu begründen bzw. ihre Websites nachzubessern. Sollten Letztere im Anschluss daran aber weiterhin gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, deren Folgen von Geldbußen bis hin zur behördlichen Sperrung der fraglichen Website reichen können. Die Ergebnisse der EU-weiten Maßnahmen zur Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften sollen zum Ende des ersten Halbjahrs 2010 vorgestellt werden. Anschauungsbeispiele für regelwidrige und für vorbildliche Websites aus dem Online-Handel für Verbraucherelektronik: http://ec.europa.eu/consumers/enforcement/sweep/electronic_goods/index_en.htm |
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