IP/09/120
Brüssel, den 23. Januar 2009
Kommissarin Kuneva erklärte: „Ich befürchte, dass bis zu 10 Millionen Menschen in der EU, die mit ihren MP3-Playern und Mobiltelefonen häufig sehr laut Musik hören, unwissentlich ihr Gehör schädigen. Das vor Kurzem veröffentlichte wissenschaftliche Gutachten zeigt, dass wir schnell handeln müssen. Und zwar müssen wir die bestehenden Kontrollmechanismen überprüfen und gewährleisten, dass diese Mechanismen auch greifen und technisch auf dem neuesten Stand bleiben, damit wir den Verbrauchern die höchsten Sicherheitsstandards bieten können.“
Zur Veranstaltung
Die eintägige Konferenz auf Initiative der Kommission richtet sich an die wichtigsten Akteure aus allen betroffenen Fachbereichen. Darunter befinden sich Vertreter von Nokia und Apple, dem französischen Gesundheitsministerium, dem britischen Gehörlosenverband und der spanischen Verbraucherorganisation. Die Konferenz findet am 27. Januar 2009 (von 9.00 bis 18.00 Uhr) im Centre Albert Borschette in Brüssel statt. Die Plätze werden nach der Reihenfolge der Anmeldungen vergeben. Die Anmeldung erfolgt per E-Mail an folgende Adresse: sanco-unit-b3@ec.europa.eu. Bitte geben Sie hierbei Ihren Namen, Ihre Funktion und Ihre Kontaktdaten an. Eine Aufzeichnung der Konferenz wird über EbS zur Verfügung gestellt.
Hintergrund
In den letzten Jahren sind die Verkaufszahlen für tragbare Abspielgeräte, insbesondere MP3-Player, rapide gestiegen. Schätzungen zufolge hören in der EU etwa 50 bis 100 Millionen Menschen täglich mit solchen Geräten Musik. In den vergangenen vier Jahren wurden zwischen 184 und 246 Millionen tragbare Abspielgeräte, darunter 124 bis 165 Millionen MP3-Player, verkauft. In der gesamten EU nutzen somit täglich viele Millionen Menschen solche Geräte – und wenn sie dies nicht mit der nötigen Vorsicht tun, gefährden sie möglicherweise ihr Hörvermögen.
Der Geräuschpegel tragbarer Abspielgeräte wird durch eine bestehende europäische Sicherheitsnorm bereits auf 100 dB begrenzt. Allerdings kommen zunehmend Bedenken dahingehend auf, dass auch eine übermäßig lange Exposition gegenüber solchen Lärmquellen zu Hörschäden führen könnte. Hier kann z. B. die Verringerung der Expositionshöhe und -dauer weitgehend Abhilfe schaffen. Der von der EU eingesetzte Wissenschaftliche Ausschuss hat in seinem Gutachten unterstrichen, dass die für den Arbeitsplatz geltenden Lärmschutz-Grenzwerte bereits überschritten werden, wenn ein tragbares Abspielgerät nur 5 Stunden pro Woche mit hoher Lautstärkeeinstellung (über 89 dB) genutzt wird. Bei Menschen, die solche Geräte über längere Zeit verwenden, besteht nach 5 Jahren die Gefahr, dass sie ihr Hörvermögen dauerhaft verlieren. Hiervon betroffen sind schätzungsweise 5 bis 10 % der EU-Bürger, d. h. 2,5 bis 10 Millionen Menschen.
Pressemitteilung zum Gutachten des Wissenschaftlichen Ausschusses über MP3-Player: IP/08/1492