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Brüssel, den 25. Januar 2008
Kommissionsvizepräsident Günter Verheugen, zuständig für Unternehmens- und Industriepolitik: „Wo es um die Gesundheit und Sicherheit unserer Kinder geht, darf es keine Kompromisse geben. In Europa angebotenes Spielzeug muss sicher sein. Punkt. Der heute angenommene Vorschlag für eine neue Spielzeugrichtlinie orientiert sich an den aktuellen Standards für Sicherheit und Gesundheitsschutz und gewährleistet eine wirksamere Durchsetzung des EU-Rechts als bisher. Die Wirtschaftsakteure müssen sich ihrer Verantwortung stellen und dafür sorgen, dass Kinder sich ohne Gefährdung an ihrem Spielzeug erfreuen können.“
Neue Bestimmungen für die Sicherheit von Spielzeug
Mit einer Reihe neuer Bestimmungen soll die bisherige Regelung für Spielzeug verbessert werden, das in der EU hergestellt oder in die EU eingeführt wird. Ziel ist die Vorbeugung von Unfällen mit Spielzeug und die Verminderung der gesundheitlichen Risiken. Die wichtigsten Punkte:
Der Vorschlag der Kommission wird nun im Europäischen Parlament und im Ministerrat erörtert. Man rechnet mit einer Verabschiedung der neuen Richtlinie im Mitentscheidungsverfahren.
Hintergrundinformation
Die zurzeit geltende Spielzeugrichtlinie legt allgemeine Sicherheitsanforderungen fest, die in der EU vertriebenes Spielzeug erfüllen muss. Danach darf von Spielzeug keine Gesundheits- oder Verletzungsgefahr ausgehen. Technische Einzelheiten werden dagegen in Normen (für Spielzeug ist das die EN 71-Normenreihe) geregelt. Nach der Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass nur sicheres Spielzeug auf den Markt gelangt, d. h. Spielzeug, das die Sicherheitsanforderungen der Richtlinie erfüllt.
Die Richtlinie hat sich in den 20 Jahren ihres Bestehens allgemein gut bewährt. Da sie inzwischen aber Lücken aufweist und nicht mehr dem neuesten Stand der Entwicklung entspricht, muss sie nun überarbeitet werden, um weiterhin in ausreichendem Maße die Sicherheit von Spielzeug und das Funktionieren des Binnenmarktes für Spielzeug zu gewährleisten. Änderungen sind aus folgenden Gründen notwendig:
1. Neue Produkte und neue wissenschaftliche Erkenntnisse erfordern neue Sicherheitsmaßnahmen.
2. Die Mitgliedstaaten müssen der Richtlinie energischer Geltung verschaffen.
3. Die Konzepte und Begriffe der Richtlinie sollen nach den von der Kommission aufgestellten Grundsätzen der besseren Rechtsetzung vereinfacht werden.
Die Überarbeitung der Spielzeugrichtlinie war Gegenstand einer
umfangreichen öffentlichen Anhörung aller Interessenträger. Die
Kommission erhielt auf ihre Fragen mehr als 1 500 Antworten.
Mehr
zum Thema unter: http://ec.europa.eu/enterprise/toys/index_en.htm