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Brüssel, 9. Juni 2008
Kommission beschließt Pass und Chip
für Pferde und andere Equiden
Die Europäische Kommission hat eine Verordnung
angenommen, die dazu beitragen wird, durch Einführung eines besseren und
klareren Identifizierungssystems die Gesundheit von Pferden, Eseln und anderen
Mitgliedern der „Equiden“-Familie zu verbessern. Alle Equiden sollen
binnen sechs Monaten nach ihrer Geburt einen eigenen Pass erhalten. Gleichzeitig
mit der Ausstellung des Passes wird dem Tier im Halsbereich ein auf den Pass
abgestimmter Chip implantiert. Durch die vorgeschlagene Verordnung wird das
Identifizierungssystem für Equiden modernisiert, die heute noch mit einem
von Hand ausgefüllten Schaubild identifiziert werden.
Die EU-Gesundheitskommissarin Androulla Vassiliou erklärte: „Das
heutige Identifizierungssystem für Pferde ist überholt. Es muss an die
technische Entwicklung angepasst werden. Mit der von der Kommission angenommenen
Verordnung wird dies realisiert. Durch sie wird ein besseres
Identifizierungssystem eingeführt, das uns letztendlich auch dabei helfen
wird, Tierkrankheiten zu bekämpfen.“
Das Ziel
Mit der Verordnung soll das Identifizierungssystem für Equiden
verbessert werden, das bisher durch Entscheidungen der Kommission aus den Jahren
1993 und 2000 geregelt ist. Das neue System basiert auf einem einzigen
Identifizierungsdokument (Pass), das nach der Geburt oder beim Import des Tieres
ausgestellt wird und lebenslang gültig ist. In Verbindung mit dem
Identifizierungsdokument wird das Tier mit einem Mikrochip ausgestattet
(Radiofrequenzidentifizierung – RFID), der mit einer individuellen
Kennnummer in einer Datenbank registriert wird, so dass das Tier identifizierbar
bleibt, auch wenn sich sein Name ändert.
Die Identifizierbarkeit ist nicht nur aus Gründen der Tiergesundheit
notwendig, sondern auch, um sicherzustellen, dass bestimmte für die
öffentliche Gesundheit wichtige Anforderungen erfüllt werden, da
Equiden auch für den menschlichen Verzehr geschlachtet werden. In der
Richtlinie 2001/82/EG über einen Gemeinschaftskodex für
Tierarzneimittel ist für Equiden eine spezielle Ausnahmeregelung für
die nicht vorschriftsmäßige Verwendung bestimmter Tierarzneimittel
festgelegt. Die Verordnung sieht ein einheitliches Formular vor, mit dem
ausgeschlossen werden soll, dass Equiden in die Lebensmittelkette gelangen, wenn
sie einer bestimmten medizinischen Behandlung unterzogen wurden, bzw. mit dem
die Schlachtung im Hinblick auf menschlichen Verzehr für sechs Monate
ausgesetzt wird, wenn einem Tier bestimmte dort aufgeführte
Tierarzneimittel verabreicht wurden.
Wichtigste Punkte
Die wesentlichen Punkte der Verordnung, die voraussichtlich am 1. Juli
2009 in Kraft tritt, sind:
- Für alle Equiden wird nach der Geburt unabhängig von ihrem
Verbringungsstatus ein lebenslang gültiger Pass ausgestellt.
- Gleichzeitig mit der Ausstellung des Passes wird dem Fohlen ein Transponder
(Mikrochip) implantiert, um sicherzustellen, dass nur ein einziges
Identifizierungsdokument ausgestellt wird.
- Die Ausstellung des Passes wird in einer Datenbank unter einer individuellen
Kennnummer registriert, die lebenslang bestehen bleibt, auch wenn der Name des
Tieres geändert wird.
- Zur Schlachtung bestimmte Equiden müssen mit ihrem Pass zum Schlachthof
verbracht werden, da der Pass ein wesentlicher Teil der lebensmittelrechtlich
vorgeschriebenen Informationen zur Lebensmittelkette ist (einschließlich
Informationen über die Verabreichung bestimmter Tierarzneimittel).
- Die Mitgliedstaaten können nationale Datenbanken einrichten oder
bestehende Datenbanken vernetzen.
- Die Mitgliedstaaten können für innerstaatliche Verbringungen
Smartcards anstelle von Pässen auf Papier zulassen.
- Geregelt ist auch die Einziehung des Mikrochips und die Behandlung der Daten
in der Datenbank bei Verlust des Passes und beim Tod des Tieres.
- Die Verordnung sieht Ausnahmen für wild oder halbwild lebende Tiere
vor.
- Importe von Equiden aus Drittstaaten sind von der Verordnung nicht
betroffen, sie enthält aber Bestimmungen über die Identifizierung von
Equiden, die endgültig in die EU eingeführt werden.
- Außerdem wird in der Verordnung geklärt, wie der Pass als
Instrument zur Sperrung von Equiden bei einem Seuchenausbruch genutzt werden
kann.
Wenn Sie mehr wissen wollen:
http://www.ec.europa.eu/food/animal/identification/equine/index_en.htm