IP/08/869
Brüssel, 5. Juni 2008
Nach Ansicht der Kommission wurde beim Abschluss der beiden Rahmenvereinbarungen gegen die europäischen Richtlinien über öffentliche Aufträge verstoßen: Die mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung geschlossene Rahmenvereinbarung war nicht im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden, und in beiden Rahmenvereinbarungen ist vorgesehen, dass die Vertragsparteien nachträglich einige der wesentlichen Bedingungen ändern, so zum Beispiel die Vertragsdauer verlängern können.
Wirtschaftsteilnehmer, die nicht an der Ausschreibung für die Rahmenvereinbarung des Ministeriums für Landwirtschaft, Fischerei und Ernährung teilnehmen konnten, sind also während der Laufzeit dieser Rahmenvereinbarung mit ihren Waren aus diesem Markt ausgeschlossen.
Darüber hinaus entsteht durch die nachträgliche Änderung wesentlicher Bedingungen der Rahmenvereinbarung dem Bieter, der den Zuschlag erhält, ein Vorteil, während die Interessen anderer Bieter und die aller Unternehmen, die an der Teilnahme an dieser Ausschreibung interessiert sind, geschädigt werden, da sie bei der Erstellung ihrer Angebote nicht die gleichen Ausgangsbedingungen haben.
Weiter vergaben in beiden Fällen die spanischen Behörden im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens spezifische Verträge in einer Weise, nämlich auf der Grundlage einer Rahmenvereinbarung, die in den Richtlinien nicht vorgesehen ist.
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