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Brüssel, den 28. Mai 2008
„Wenn Menschen finanziell ausgegrenzt sind – d. h. keinen Zugang zu angemessenen Finanzdienstleistungen haben –, kann dies ihre Teilhabe am gesellschaftlichen Leben einschränken. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn sie keine Arbeit bekommen, weil sie kein Konto für Überweisungen haben“, erklärte der für Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit zuständige EU-Kommissar Vladimír Špidla. „Die Einrichtungen der öffentlichen Hand, ob auf nationaler oder europäischer Ebene, stehen in der Verantwortung, zu gewährleisten, dass jeder in Europa Zugang zu den Finanzdienstleistungen hat, die er braucht, und dass er diese angemessen nutzen kann.“
Dem fügte Charlie McCreevy, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen, hinzu: „Gut funktionierende Märkte mit klaren Regeln und starkem Wettbewerb sind ein Antrieb für soziale Eingliederung. Sie bieten Arbeitsplätze, höhere Einkommen, Wachstum und Chancen. Sie schaffen Anreize für Betriebe um gewinnbringend dort zu agieren, wo man auf den ersten Blick nur eine unprofitable Marktlücke vermuten möchte. Die Kommission setzt sich für ein Gleichgewicht zwischen sozialen und wirtschaftlichen Zielen ein. Diese Ziele müssen nicht im Widersprich stehen, vielmehr stimuliert eines das andere.“
Der Zugang zu Finanzdienstleistungen ist für eine Teilhabe am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben von größter Bedeutung. In EU-15 haben allerdings 20 % der Erwachsenen kein Girokonto, 30 % keine Sparrücklagen und 40 % keine Kreditmöglichkeiten, auch wenn nur ganz wenigen (nicht einmal 10 %) nach eigenem Bekunden ein Kredit verweigert worden ist. In EU-10 ist hingegen ein Drittel der Bevölkerung finanziell ausgegrenzt; dort verfügt über die Hälfte der Bürger weder über ein Giro- noch über ein Sparkonto, und nahezu Dreiviertel haben keinen direkten Zugang zu revolvierenden Krediten.
Betroffen sind in erster Linie Menschen mit niedrigem Einkommen. Besonders groß ist die Wahrscheinlichkeit der finanziellen Ausgrenzung für jene, die in benachteiligten Gebieten oder in den neuen Mitgliedstaaten auf dem Land leben. Die finanzielle Ausgrenzung ist Teil einer noch viel umfassenderen sozialen Ausgrenzung, der bestimmte Bevölkerungsgruppen ausgesetzt sind, die keinen Zugang zu Beschäftigung, Wohnraum, Bildung, Gesundheitsfürsorge und anderen existenziellen Grundleistungen haben.
Die heute vorgestellte Studie über die Verfügbarkeit von Finanzdienstleistungen und die Vermeidung finanzieller Ausgrenzung enthält Daten über die Größenordnung der finanziellen Ausgrenzung in den Mitgliedstaaten sowie über die Ursachen und Wirkungen. Dargestellt werden darin ferner die unterschiedlichen Herangehensweisen von 14 Mitgliedstaaten in Sachen Bankdienstleistungen für Zahlungen, Kredite und Sparen. Außerdem werden eine Reihe politischer Lösungsansätze vorgeschlagen. Durchgeführt wurde die Studie im Auftrag der Europäischen Kommission von „Réseau Financement Alternatif“ (Belgien), der Universität Bristol (Vereinigtes Königreich), der Universität Mailand (Italien) und der Warschauer Hochschule für Handel (Polen).
An der heutigen Konferenz nehmen über 400 Delegierte aus ganz Europa und weiteren Ländern teil. Die Veranstaltung steht im Einklang mit dem Konzept der Erneuerten Sozialagenda, die die Kommission im Juni annehmen dürfte.
Weitere Informationen:
Studie und Konferenz über finanzielle Integration – Verbesserung des Zugangs zu finanziellen Grunddienstleistungen.
http://ec.europa.eu/employment_social/spsi/events_en.htm#financial_exclusion
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