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IP/08/769 Brüssel, 20. Mai 2008 Kommission genehmigt Beihilferegelung für die Binnenschifffahrt in der Tschechischen RepublikDie Europäische Kommission genehmigte heute eine tschechische Beihilferegelung zugunsten der Binnenschifffahrt. Die Beihilfe hat ein Volumen von insgesamt 443,5 Mio. CZK (17,33 Mio. EUR) und wird aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung mitfinanziert.Durch das Schiffsmodernisierungsprogramm sollen eine effizientere Nutzung der Schiffe, ein höheres Sicherheitsniveau bei der Beförderung und die Reduzierung der Auswirkungen auf die Umwelt erreicht werden. Die Regelung umfasst drei Teilprogramme:
Die europäische Verkehrspolitik fördert die Nutzung der Binnenschifffahrt und anderer umweltfreundlicher Verkehrsträger als wettbewerbsfähige Alternativen zum Straßenverkehr. Die Europäische Kommission verfolgt das Ziel, die Wettbewerbsstellung der Binnenschifffahrt, insbesondere durch ihre Integration in multimodale Beförderungsketten, zu fördern und auszubauen[2]. Unter Berücksichtigung dieser allgemeinen politischen Zielsetzung und der einschlägigen Rechtsvorschriften kam die Kommission zu dem Schluss, dass eine mögliche Verzerrung des Wettbewerbs aufgrund der angemeldeten Beihilfe durch ihren Beitrag zur Erreichung von Zielen von gemeinsamem Interesse aufgewogen wird. [1] Richtlinie 2004/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie 97/68/EG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Maßnahmen zur Bekämpfung der Emission von gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte, ABl. L 225 vom 25.6. 2004. [2] „NAIADES“ - Integriertes Europäisches Aktionsprogramm für die Binnenschifffahrt, KOM(2006) 6 vom 17.1.2006. |
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