IP/08/686
Brüssel, den 6. Mai 2008
Die gesetzlichen Krankenkassen verwenden verschiedene Verfahren für den Abschluss dieser Rahmenverträge, von der Direktvergabe bis hin zu Wettbewerbsverfahren ohne eine europaweite Ausschreibung. Die meisten Verfahren entsprechen nicht den Anforderungen der europäischen Richtlinien über das öffentliche Auftragswesen.
Wirtschaftsteilnehmer, mit denen kein solcher Rahmenvertrag geschlossen wird, sind mit ihren Erzeugnissen während der Laufzeit dieser Verträge effektiv vom deutschen Markt ausgeschlossen. Die Regelung beruht auf einem deutschen Gesetz, das seit April 2007 in Kraft ist und Apotheken verpflichtet, der Versichertengemeinschaft nur Erzeugnisse bereitzustellen, die unter die Rabattverträge fallen. Die vorschriftswidrigen Vergabeverfahren benachteiligen daher nicht nur kleine und mittlere Arzneimittelhersteller, sondern setzen sie konkret der Gefahr aus, dauerhaft vom Markt verdrängt zu werden. Die Verträge, um die es geht, haben eine enorme wirtschaftliche Bedeutung: die deutschen gesetzlichen Krankenkassen geben jährlich 16 Mrd. Euro für Arzneimittel aus.
Aktuelle Informationen zu allen anhängigen Vertragsverletzungsverfahren finden sich auf folgender Website: