IP/08/685
Brüssel, 6. Mai 2008
Dieser Fall betrifft die direkte Vergabe von Dienstleistungen im Bereich Abfallwirtschaft und Apothekenbetrieb durch die Stadtverwaltung Rocca Priora (Region Latium) an Azienda Servizi Pubblici S.p.A., eine im öffentlichen Eigentum stehende Aktiengesellschaft, an deren Kapital die Stadt Rocca Priora mit 0,038 % beteiligt ist.
Italien vertritt die Ansicht, dass die Vergabe dieser Dienstleistungsaufträge an Azienda Servizi Pubblici S.p.A. durch die Stadtverwaltung Rocca Priora nicht unter die EU-Vergabevorschriften fällt, da es sich bei Azienda Servizi Pubblici S.p.A. um ein diensteigenes Unternehmen der Vergabestelle im Sinne der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs handelt.
Die Kommission ist hingegen der Ansicht, dass die erste Voraussetzung, die nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für die Anwendung der „In-House“-Ausnahme erforderlich ist, in diesem Fall nicht erfüllt ist. Erstens ist der Anteil von 0,038 % zu klein, als dass die Stadtverwaltung Rocca Priora über Azienda Servizi Pubblici S.p.A. eine solche Kontrolle ausüben könnte, die mit der Kontrolle über ihre eigenen Bereiche vergleichbar ist. Zweitens ist Azienda Servizi Pubblici S.p.A. zumindest teilweise auch für privates Kapital offen, weshalb das Unternehmen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Kommunen, die an dem Unternehmen beteiligt sind, nicht als „In-House“-Struktur betrachtet werden kann.
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