IP/08/682
Brüssel, den 5. Mai 2008
Aker Yards baut Kreuzfahrtschiffe und Fährschiffe, Handelsschiffe und Versorgungsschiffe für Offshore-Anlagen. Das Unternehmen gehört mit dem italienischen Schiffbauer Fincantieri und der deutschen Meyer-Werft weltweit zu den drei größten Playern im Kreuzfahrtschiffbau.
Kerngeschäft der koreanischen Werftengruppe STX ist der Bau von Frachtschiffen wie Containerschiffen oder Gastankern. Kreuzfahrtschiffe oder Fährschiffe hat STX bislang nicht gebaut.
Am 20. Dezember 2007 hatte die Kommission eine eingehende Untersuchung eingeleitet (siehe IP/07/1979), weil Bedenken bestanden, dass STX durch den geplanten Zusammenschluss insbesondere als potenzieller neuer Marktteilnehmer auf dem ohnehin konzentrierten Markt des Kreuzfahrtschiffbaus wegfallen könnte.
Diese anfänglichen Zweifel an dem Vorhaben wurden jedoch durch die eingehende Untersuchung der Kommission ausgeräumt. So stellte die Kommission fest, dass STX noch weit davon entfernt war, aus eigener Kraft wirksamen Wettbewerbsdruck auf den Markt für Kreuzfahrtschiffbau auszuüben. Ferner ergab die Untersuchung, dass STX nicht der einzige mögliche neue Marktteilnehmer war und dass nach dem Zusammenschluss eine Reihe anderer Schiffbauer aus Fernost für einen Markteintritt genauso gut aufgestellt sein dürften wie STX.
Die Kommission untersuchte auch die von einem Dritten vorgebrachten Bedenken in Zusammenhang mit Subventionen, die Südkorea dem fusionierten Unternehmen gewährt haben soll bzw. künftig gewähren könnte und die es in die Lage versetzen könnten, die Preise zu unterbieten und den Kreuzfahrtschiffmarkt zu monopolisieren.
Die Kommission stellte fest, dass unabhängig davon, ob es sich bei den Finanzinstrumenten, die STX in der Vergangenheit in Anspruch genommen hatte, um Subventionen handelte oder nicht, das fusionierte Unternehmen aufgrund der derzeitigen Finanzlage von STX keine beherrschende Stellung einnehmen könnte.
Darüber hinaus fand die Kommission keine Hinweise darauf, dass mögliche künftige Subventionen für STX die Finanzkraft des Unternehmens derart stärken würden, dass es in der Lage wäre, den Wettbewerb auf den betreffenden Märkten zu beeinträchtigen.
Insbesondere stellte die Kommission in diesem Zusammenhang fest, dass selbst wenn es in der Zukunft zu den von dem Dritten erwähnten möglichen Subventionen (zinsvergünstigte Darlehen und Garantien) käme, der daraus gewonnene Vorteil es dem fusionierten Unternehmen aus folgenden Gründen nicht ermöglichen würde, den Markt für Kreuzfahrtschiffe zu dominieren:
Die Kommission kam daher zu dem Ergebnis, dass der Wettbewerb auf dem Markt für Kreuzfahrtschiffe durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt wird. Beim Markt für Fährschiffe, der wegen ähnlicher Bedenken ebenfalls untersucht wurde, gelangte die Kommission zu demselben Schluss.
Ferner wurde durch die eingehende Untersuchung bestätigt, dass die geringfügigen Überschneidungen zwischen den Tätigkeiten der fusionierenden Unternehmen im Bereich bestimmter Frachtschiffe sowie die vertikale Integration von STX im Bereich Motorbau und Seeverkehrsdienstleistungen keine wettbewerbsrechtlichen Bedenken aufwerfen.
Weitere Informationen zu diesem Zusammenschluss finden Sie im Internet unter:
http://ec.europa.eu/comm/competition/mergers/cases/index/m99.html#m_4956