IP/08/665
Brüssel, 30. April 2008
„Die Kommission hat erneut unter Beweis gestellt, dass sie sehr schnell reagieren kann, wenn es darum geht, Banken in Schwierigkeiten Rechtssicherheit zu geben und deren finanzielle Stabilität zu gewährleisten,“ so EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes. „Ich bin überzeugt, dass wir bei der anstehenden Umstrukturierung der WestLB weiterhin gut mit den deutschen Behörden zusammenarbeiten werden.“
Die WestLB AG ist eine europäischen Geschäftsbank mit Sitz in Nordrhein-Westfalen, dem größten Bundesland Deutschlands. Mit einem Gesamtvermögen von 285,3 Mrd. EUR (Stand 31. Dezember 2006) ist sie einer der führenden Finanzdienstleister Deutschlands. Als eine von sieben unabhängigen deutschen Landesbanken fungiert sie als Zentralbank der Sparkassen in NRW und Brandenburg, als international operierende Geschäftsbank als Brücke für die Sparkassen zu den globalen Finanzmärkten.
Nach intensiven Gesprächen zwischen den deutschen Behörden und der Kommission meldete Deutschland den Risikoschirm am 27. März 2008 an und übermittelte am 11. April 2008 eine ergänzende Anmeldung.
Die Kommission gelangte zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme mit den Leitlinien der Gemeinschaft zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten in Einklang steht. Nach diesen Leitlinien sollten Rettungsbeihilfen möglichst in Form von Darlehen oder Darlehensbürgschaften für höchstens sechs Monate gewährt werden. Für die Kreditwirtschaft gelten gewisse Ausnahmen, damit die Banken die für sie geltenden aufsichtsrechtlichen Vorschriften erfüllen können. Um unzumutbare Wettbewerbsverfälschungen zu vermeiden, wird die WestLB entweder einen Umstrukturierungsplan vorlegen oder aber die wirtschaftlichen Auswirkungen des Risikoschirms nach sechs Monaten rückgängig machen. Dazu gehört auch die Rückerstattung aller im Rahmen des Garantievertrags möglicherweise geleisteten Zahlungen. Der wesentliche Unterschied zwischen der Beihilfe für die WestLB und anderen durch staatliche Garantien abgesicherte Risikoschirme, die derzeit von der Kommission geprüft werden, besteht darin, dass die Auswirkungen rückgängig gemacht werden müssen.
Hintergrund
Angesichts der anhaltenden Krise auf den Finanzmärkten verloren die strukturierten Portfolioinvestments der WestLB, darunter auch Risiken auf dem US-Subprime-Markt, ab Ende 2007 an Wert. Da es der WestLB nicht gelang, das strukturierte Portfolio durch den Verkauf von Schuldverschreibungen auf dem Markt zu refinanzieren, und die Marktwertverluste, die in der Bilanz ausgewiesen werden mussten, so hoch waren, dass die Eigenkapitalquoten der WestLB Gefahr liefen, unter die geforderten Mindestwerte zu fallen, teilten die staatlichen Eigentümer (Bundesland Nordrhein-Westfalen, NRW Bank, zwei regionale Sparkassenverbände und zwei Landschaftsverbände) am 8. Februar 2008 ihren Beschluss mit, die von der Krise in Mitleidenschaft gezogenen WestLB-Aktiva auf eine Zweckgesellschaft zu übertragen und einen Risikoschirm von 5 Mrd. EUR bereitzustellen. Die Bank kündigte außerdem an, dass sie ihre Umstrukturierungspläne beschleunigen und die Konsolidierung im öffentlichen Bankensektor Deutschlands vorantreiben wird.
Sobald alle Fragen im Zusammenhang mit dem Schutz vertraulicher Daten geklärt sind, wird die nichtvertrauliche Fassung der Entscheidung über das Beihilfenregister auf der Website der GD Wettbewerb unter der Nummer NN 25/2008 zugänglich gemacht. Über neu im Internet und im Amtsblatt veröffentlichte Entscheidungen über staatliche Beihilfen informiert der elektronische Newsletter State Aid Weekly e-News.