IP/08/598
Brüssel, 17. April 2008
Kommission baut unnötige administrative
Auflagen im EU-Gesellschaftsrecht ab
Die
Europäische Kommission treibt ihr Programm für das Jahr 2008 zur
Senkung der Verwaltungskosten schnell voran. Nur einen Monat nach der
Veröffentlichung einer Liste mit 11 Sofortmaßnahmen am
10. März 2008 (MEMO/08/152)
hat die Kommission heute Vorschlägen zu vier dieser Maßnahmen
zugestimmt, die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) durch die Abschaffung
der folgenden administrativen Auflagen für Unternehmen das Leben leichter
machen sollen: Die Unternehmen müssen ihre geschäftlichen Daten nicht
mehr in den nationalen Amtsblättern veröffentlichen und sie
können Übersetzungen, die in einem Mitgliedstaat bereits beglaubigt
wurden, (wieder-)verwenden, wenn sie in anderen Mitgliedstaaten Zweigstellen
eröffnen. Im Bereich der Buchführung sind Muttergesellschaften, die
Tochterunternehmen von untergeordneter Bedeutung unterhalten, nicht mehr
verpflichtet, einen konsolidierten Abschluss aufzustellen. Zudem können
mittlere Unternehmen von der Verpflichtung, im Jahresabschluss detaillierte
Angaben zu machen, ausgenommen werden. Insgesamt soll dieser Abbau von Auflagen
insbesondere für die KMU Einsparungen von mehr als 600 Mio. EUR
mit sich bringen.
Das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Mitglied der
Kommission, Charlie McCreevy erklärte dazu: „Unnötige und
unverhältnismäßig hohe Verwaltungskosten behindern die
Wirtschaftstätigkeit erheblich. Diese Vorschläge sind ein Schritt zur
Erfüllung dessen, was wir im Juli 2007 mit den Plänen zur
Vereinfachung der Rahmenbedingungen für Unternehmen versprochen haben. Wir
werden in unseren Bemühungen, europäische Unternehmen für die
Herausforderungen einer wettbewerbsfähigeren globalen Wirtschaft zu
rüsten, auch weiterhin nicht nachlassen. Weitere Vorschläge in diesem
Bereich sind im Sommer zu erwarten.“
Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission und zuständig
für Unternehmen und Industriepolitik, sagte hierzu: „Die heutige
Entscheidung unterstreicht, dass die Kommission an ihrem Versprechen
festhält, unnötige administrative Auflagen abzubauen. Wir schreiten in
diesem Bereich unbeirrt voran. Dies ist von großer Bedeutung, um die
europäische Wirtschaft anzukurbeln, insbesondere im Hinblick auf den
potenziellen Nutzen für kleine und mittlere Unternehmen, welche die
wichtigsten „Arbeitsplatzbeschaffer“ sind.“
Mit den heute gemachten Vorschlägen sollen bestimmte Auflagen im
Gesellschaftsrecht abgeschafft werden:
- Die Verpflichtung, die geschäftlichen Daten in den nationalen
Amtsblättern zu veröffentlichen: In den meisten Fällen
entstehen durch die Veröffentlichung von Informationen zur Gründung
des Unternehmens, seines Eigenkapitals und seiner finanziellen Situation
zusätzliche Kosten. Die Veröffentlichung dieser Daten in den
nationalen Amtsblättern bringt keinen zusätzlichen Nutzen mehr, da die
Registrierstellen für Unternehmen seit Anfang 2007 diese Informationen auch
im Internet zugänglich machen müssen. Diese neuen zentralen
Online-Unternehmensplattformen garantieren einen einfachen Zugang zu den
Informationen und verursachen keine zusätzlichen Kosten (Änderung der
Richtlinie 68/151/EWG).
- Weniger kostenintensive Übersetzungspflichten bei der Eröffnung
von Zweigstellen in anderen Mitgliedstaaten: Es soll möglich sein,
Übersetzungen wiederzuverwenden, die in zuvor einem der Mitgliedstaaten
beglaubigt wurden, wenn ein Unternehmen bereits eine Zweigstelle im Ausland
eröffnet hat. Der heutige Vorschlag würde dazu beitragen, die Kosten
bei der Eröffnung neuer Zweigstellen zu senken und wäre somit ein
deutliches positives Signal für die europäischen Unternehmen
(Änderung der Richtlinie 89/666/EWG).
- Eingeschränkte Offenlegungspflichten bei der Buchführung
mittlerer Unternehmen: Dieser Vorschlag umfasst die Möglichkeit der
Mitgliedstaaten, mittlere Unternehmen, die sich häufig auf einen einzigen
Geschäftsbereich konzentrieren, von der Verpflichtung auszunehmen, im
Anhang zum Jahresabschluss unnötige Informationen darzulegen. Dies bezieht
sich auf die Aufschlüsselung der Nettoumsatzerlöse nach
Tätigkeitsbereichen und geographisch bestimmten Märkten sowie die
Aufwendungen zur Errichtung und Erweiterung des Unternehmens (Änderung der
Richtlinie 78/660/EWG).
- Muttergesellschaften, die Tochterunternehmen von untergeordneter
Bedeutung unterhalten, sind nicht mehr verpflichtet, einen konsolidierten
Abschluss aufzustellen: Indem diese Auflagen entfallen, müssen die
Unternehmen nicht mehr zwei Mal praktisch den gleichen Jahresabschluss
erstellen. Somit wird durch diesen Vorschlag das Verhältnis zwischen der
Richtlinie 83/349/EWG (über den konsolidierten Abschluss) und den
International Financial Reporting Standards (IFRS) geklärt.
Die heute eingeleiteten Maßnahmen sind Teil des zweiten Pakets
von Sofortmaßnahmen und des Gesamtprogramms zur Verringerung
administrativer Auflagen für Unternehmen um 25 % bis 2012.
Weitere Informationen über das ehrgeizige Aktionsprogramm der
Kommission, das im Januar 2007 veröffentlicht wurde, sind unter folgender
Internetadresse abrufbar:
http://ec.europa.eu/enterprise/admin-burdens-reduction/admin_burdens_en.htm