IP/08/529
Brüssel, den 3. April 2008
In den Aktionsplänen, die bis zum 30. Juni 2007 aufgestellt sein mussten, sollten die Mitgliedstaaten ihre Strategien darlegen, wie sie das mit der Energiedienstleistungsrichtlinie festgelegte Ziel von 9 % Energieeinsparungen bis Ende 2016 zu erreichen gedenken. Fragen der Energieeffizienz sind ein wesentlicher Aspekt der europäischen Energiepolitik.
Ziel der Richtlinie ist es, die Effizienz der Endenergienutzung in den Mitgliedstaaten kostenwirksam zu steigern. Eine ordnungsgemäße Umsetzung der Richtlinie dürfte die Voraussetzungen dafür schaffen, dass ein Energiedienstleistungsmarkt entsteht und ausgebaut wird und für die Endverbraucher weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz zur Verfügung gestellt werden. Damit wird ein wichtiger Beitrag zur Sicherung der Energieversorgung, zur Wettbewerbsfähigkeit und zur nachhaltigen Entwicklung geleistet.