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IP/08/520 Brüssel, den 3. April 2008 Kommission verklagt Griechenland, Italien, Luxemburg und Portugal wegen Verstößen gegen EU-Sozialvorschriften im Straßenverkehr beim EuGHDie Europäische Kommission hat heute gegen Griechenland, Italien, Luxemburg und Portugal Verfahren wegen Nichteinhaltung der Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr angestrengt.Griechenland, Italien, Luxemburg und Portugal haben es versäumt, ihre nationalen Maßnahmen für die Umsetzung der Richtlinie[1] zur Durchführung der europäischen Sozialvorschriften für Tätigkeiten im Kraftverkehr mitzuteilen. Die Mitgliedstaaten mussten die notwendigen Rechtsvorschriften vor dem 1. April 2007 erlassen. Zur ordnungsgemäßen Umsetzung der Richtlinie muss die Anzahl der Kontrollen der Einhaltung der Sozialvorschriften in Bezug auf die Lenk- und Ruhezeiten schrittweise so angehoben werden, dass der Anteil der erfassten Arbeitstage von derzeit 1 % im Laufe des Jahres 2008 auf 2 % und 2010 auf 3 % ansteigt. Außerdem sind jährlich mindestens sechs gemeinsame Kontrollen von Behörden verschiedener Mitgliedstaaten, eine bessere Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Kontrollbehörden, gemeinsame Schulungsprogramme, harmonisierte Ausrüstungsniveaus sowie die Einrichtung eines Systems für den elektronischen Datenaustausch vorgeschrieben. [1] In der Richtlinie 2006/22/EG vom 15. März 2006 sind die Mindestbedingungen für die Durchsetzung der Verordnungen (EG) Nr. 561/2006 (Lenk- und Ruhezeiten) und (EWG) Nr. 3821/85 (Fahrtenschreiber) festgelegt. |
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