IP/08/505
Brüssel, 3. April 2008
Am 13. September 2007 hat der Europäische Gerichtshof in der Rechtssache C-260/04 entschieden, dass die Italienische Republik gegen ihre Verpflichtungen aus den Artikeln 43 und 49 EG-Vertrag, insbesondere gegen den allgemeinen Transparenzgrundsatz und die Verpflichtung, einen angemessenen Grad von Öffentlichkeit sicherzustellen, verstoßen hat, indem sie 329 Konzessionen für die Annahme von Pferdewetten erneuert hat, ohne ein Ausschreibungsverfahren durchzuführen.
Die Kommission ist der Auffassung, dass die bisher von den italienischen
Behörden ergriffenen Maßnahmen nicht ausreichen, um dem Urteil des
Gerichtshofs nachzukommen. Zunächst vermerkt die Kommission positiv, dass
die zuständigen italienischen Behörden neue Rechtsvorschriften
erlassen haben, durch die der Sportwettenmarkt für den Wettbewerb
geöffnet werden soll. Nichtsdestoweniger müsse sie feststellen, dass
die unrechtmäßigerweise erteilten Konzessionen nach wie vor
gültig seien. Zum Zweiten hätten die italienischen Stellen zwar
angekündigt, dass die fraglichen Konzessionen im Wege einer Ausschreibung
neu vergeben würden. Dies sei jedoch noch nicht geschehen. Daher hat die
Kommission beschlossen, ein Aufforderungsschreiben an Italien zu richten.
Sollten die italienischen Behörden dem Urteil weiterhin nicht nachkommen,
wird die Kommission der italienischen Regierung eine mit Gründen versehene
Stellungnahme übermitteln. Letztlich kann sie den Gerichtshof anrufen,
damit dieser eine Geldstrafe in Form von Tagessätzen verhängt.
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