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Brüssel, den 3. April 2008
Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy erklärte: „Insgesamt haben die Anleger in den Hauptkategorien von Kleinanlegerprodukten über 10 Billionen € angelegt. Es ist unsere Pflicht, dafür zu sorgen, dass die regulatorischen Rahmenbedingungen auch in Zukunft eine erfolgreiche Entwicklung dieser Märkte unterstützen. Dies gilt heute mehr denn je, da die Verbraucher größere Verantwortung für ihre finanzielle Zukunft, namentlich für ihre Altersvorsorge, übernehmen müssen. Die Sondierung ist ein wichtiger erster Schritt, um festzustellen, ob die stückweise entstandenen Regelungen insgesamt stimmig sind. Tiefe und Qualität der 80 schriftlichen Beiträge sind beeindruckend. Die Stakeholder haben uns eine solide Meinungs- und Datengrundlage verschafft. Bevor wir uns zu potenziellen Risiken und zum etwaigen Handlungsbedarf äußern, werden wir aber weitere Daten von unterschiedlichsten Stakeholdern zusammentragen.“
Bei der Sondierung wurde um Daten und Meinungsäußerungen dazu gebeten, ob von den unterschiedlichen Transparenz- und Vertriebsvorschriften, die je nach Status des Kleinanlegerprodukts (Investmentfonds, strukturierte Schuldtitel, fondsgebundene Lebensversicherungen o.ä.) gelten, ein reales und erhebliches Risiko für den Anlegerschutz ausgeht. In dem Feedback-Statement werden 80 Schriftbeiträge aus 21 Ländern, darunter 17 EU-Mitgliedstaaten, zusammengefasst.
Die Stakeholder hatten sehr unterschiedliche Meinungen dazu, ob abweichende sektorale Vorschriften über die Transparenz und den Vertrieb der Produkte aus Sicht des Anlegerschutzes bedenklich sind. Alle Verbraucher, zahlreiche Behörden und einige Branchen sahen hierin für die Anleger eine potenzielle Gefahrenquelle. Viele Branchenvertreter waren jedoch der Meinung, dass die in den geltenden EU-Vorschriften enthaltenen Schutzbestimmungen – in Verbindung mit den nationalen Regelungen und Selbstregulierungsvorstößen – einen robusten Rahmen für den Anlegerschutz bieten und gut auf die verschiedenen Produktarten zugeschnitten sind. Es wurde darauf hingewiesen, dass maßgebliche EU-Rechtsvorschriften – wie die MiFID und die Versicherungsvermittlungsrichtlinie – erst vor Kurzem in Kraft getreten sind und erst einmal die Chance haben sollten, sich zu bewähren. Im Feedback-Statement wird auch das breite Spektrum von Meinungen dazu zusammengefasst, ob auf EU-Ebene Handlungsbedarf besteht oder ob es reicht, auf nationale Initiativen oder Selbstregulierung zu setzen, die die EU-Rechtsvorschriften ergänzen.
In den kommenden Monaten sollen weitere eingehende Konsultationen mit allen interessierten Kreisen durchgeführt und weitere Daten zusammengetragen werden. Im Rahmen des Konsultationsprozesses wird am 15. Juli 2008 in Brüssel eine öffentliche Anhörung stattfinden, bei der Kommissionsmitglied McCreevy eine Grundsatzrede halten wird. Das Programm und Einzelheiten zur Teilnahme werden in Kürze veröffentlicht.
Die bei der öffentlichen Anhörung geäußerten Ansichten
und die im Laufe der Konsultation gesammelten Daten werden in eine Mitteilung
einfließen, die die Kommission dem Rat und dem Parlament im
Herbst 2008 zum Thema Kleinanlegerprodukten vorlegen will. Diese Mitteilung
wird der Frage nachgehen, ob es Belege für ein erhebliches Anlegerrisiko
gibt und ob in diesem Bereich weitere Arbeiten durchgeführt werden
müssen.
Das Feedback-Statement und alle zur Veröffentlichung
freigegebenen Beiträge im Internet unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/finances/cross-sector/index_en.htm#product