IP/08/454
Brüssel im 17 März 2008
Mehrwertsteuerbetrug: Europäische
Kommission schlägt Maßnahmen zur wirksamen Betrugs-bekämpfung
vor
Die Europäische Kommission hat heute einen
Vorschlag zur Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie und der Verordnung
über die Verwaltungszusammenarbeit auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer
angenommen, damit ab 2010 die Sammlung und der Austausch von Informationen im
Zusammenhang mit innergemeinschaftlichen Umsätzen beschleunigt werden, um
eine schnelle Aufdeckung von
Karussellbetrug[1]
zu ermöglichen. Diese Vorschläge erfolgen im Anschluss an eine
Mitteilung der Kommission, in der eine Verbesserung der
Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten befürwortet wird, um
eine bessere Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs zu ermöglichen (IP/07/1754).
Diese Vorschläge sind Teil eines Bündels bereits beschlossener oder
noch zu beschließender Legislativ- und Verwaltungsmaßnahmen zur
effizienteren Bekämpfung des Mehrwertsteuerbetrugs.
Der für Steuern und Zollunion zuständige Kommissar
László Kovács sagte hierzu: „Die heute vorgeschlagenen
Maßnahmen sind ein erster Schritt hin zu einer wirksameren Bekämpfung
des Mehrwertsteuerbetrugs. Sie haben den Vorteil, dass sie sehr schnell
umgesetzt werden können und den Wirtschaftsbeteiligten keinen signifikanten
Verwaltungsaufwand verursachen.”
Bei einem Karussellbetrug stellt ein Steuerpflichtiger, der einen
innergemeinschaftlichen Erwerb ohne Mehrwertsteuerbelastung getätigt hat,
bei einer anschließenden Lieferung im Inland die Mehrwertsteuer in Rechnung
und verschwindet danach, ohne diese Mehrwertsteuer an den Fiskus
abzuführen.
Schnellerer Informationsaustausch
Derzeit beträgt der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt, in dem ein
innergemeinschaftlicher Umsatz bewirkt wird, und dem Zeitpunkt, zu dem die
Information hierüber dem Mitgliedstaat, in dem die Steuer geschuldet wird,
zur Verfügung steht, drei bis sechs Monate. Durch die jetzt vorgelegten
Vorschläge für eine Richtlinie und eine Verordnung soll dieser
Zeitraum auf ein bis zwei Monate verkürzt werden, was eine sehr viel
schnellere Aufdeckung der in Rede stehenden Betrugsfälle
ermöglicht.
Die Kommission schlägt deshalb vor,
- für mehrwertsteuerpflichtige Erbringer innergemeinschaftlicher
Lieferungen von Gegenständen oder Dienstleistungen den Zeitraum für
die Erklärung der innergemeinschaftlichen Umsätze zu harmonisieren und
auf einen Monat zu verkürzen;
- die Frist für die Übermittlung dieser Informationen zwischen den
Mitgliedstaaten von drei Monaten auf einen Monat zu verkürzen;
- die Informationen über den innergemeinschaftliche Erwerb von
Gegenständen und Dienstleistungen, für die der Erwerber die Steuer
schuldet, monatlich einzuholen, um den Abgleich mit den Angaben der Lieferer
oder Erbringer zu erleichtern. Zu diesem Zweck sollen die Erwerber, die solche
Umsätze in Höhe von über 200 000 EUR pro Kalenderjahr
bewirken, verpflichtet werden, ihre Mehrwertsteuererklärungen monatlich
abzugeben. Diese Schwelle wurde gewählt, um Unternehmen, die nur
gelegentlich oder für geringe Beträge innergemeinschaftliche Erwerbe
tätigen, keine zusätzlichen Verpflichtungen aufzuerlegen, gleichzeitig
aber für den Betrug relevante Beträge zu erfassen;
- das Verfahren zur Einreichung der zusammenfassenden Meldungen in den
Mitgliedstaaten, in denen diese Verfahren außergewöhnlich komplex
sind, zu vereinfachen, um die Belastung für die betroffenen Unternehmen zu
verringern.
Die verschiedenen Konsultationen mit dem Privatsektor
haben ergeben, dass diese Maßnahmen die Verwaltungslast der
Wirtschaftsbeteiligten nicht erhöhen.
Andere diskutierte konventionelle Maßnahmen
Neben den vorliegenden Vorschlägen für eine Richtlinie und eine
Verordnung hat die Kommission den Steuerverwaltungen der Mitgliedstaaten eine
Reihe weiterer konventioneller Maßnahmen zur Prüfung und Entscheidung
vorgelegt. Einige dieser Maßnahmen setzen keine Änderung des
Gemeinschaftsrechts voraus und können von den nationalen Verwaltungen
deshalb schnell umgesetzt werden.
Ab 2009 können auf der Europa-Website über einen Mechanismus zur
Prüfung der Daten für die Mehrwertsteuerregistrierung die Namen und
die Anschriften der in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Handelspartner
bestätigt und persönliche Anfragebestätigungen eingeholt werden.
Damit sollen sowohl die Rechtssicherheit für die gutgläubigen
Wirtschaftsbeteiligten als auch die Kontrollmöglichkeiten für die
Steuerverwaltungen erhöht werden.
Darüber hinaus wurden in den Diskussionen mit den nationalen
Steuerverwaltungen wichtige Fortschritte zu folgenden Punkten erzielt:
- Automatisierter Zugriff der Steuerbehörden aller anderen
Mitgliedstaaten auf nicht sensible Daten der Mehrwertsteuerpflichtigen eines
Mitgliedstaates (Tätigkeitsbereich, bestimmte Umsatzdaten usw.),
- Harmonisierung der Verfahren zur Eintragung und Streichung der
Mehrwertsteuerpflichtigen in das und aus dem Mehrwertsteuerregister, um falsche
Mehrwertsteuerpflichtige schnell ausfindig zu machen und zu löschen. Das
Aufstellen von Mindeststandards wird derzeit im Rahmen einer
Sachverständigengruppe geprüft.
Weitere Einzelheiten zum
Inhalt der Vorschläge finden sich unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/key_documents/legislation_proposed/index_de.htm
[1] Auch„Missing
Trader”-Betrug genannt.