IP/08/352
Brüssel, den 28. Februar 2008
Obwohl die betreffenden Staaten im September 2007 Fristsetzungsschreiben erhielten, haben sie der Kommission bislang nicht die vollständige Umsetzung der Richtlinie gemeldet. Die Kommission ist daher gezwungen, die zweite Stufe des Vertragsverletzungsverfahrens einzuleiten.
Die Richtlinie, die einen Rahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte schafft, musste von den Mitgliedstaaten bis August 2007 in nationales Recht umgesetzt werden. Schätzungen zufolge würde ein umfassendes Bündel derartiger Anforderungen den europäischen Verbrauchern bei den Energiekosten Einsparungen von mehreren Milliarden Euro ermöglichen und einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung der klima- und energiepolitischen Ziele der EU leisten.
Die Kommission erarbeitet derzeit Ökodesign-Anforderungen für Produkte mit dem höchsten Energiesparpotenzial wie Boiler, Beleuchtungsanlagen und Digitalgeräte. Die Anforderungen werden für die ersten Produktgruppen ab dem nächsten Jahr in Kraft treten; deshalb müssen die einschlägigen Rechtsvorschriften rechtzeitig in nationales Recht umgesetzt werden.
[1] Richtlinie 2005/32/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Juli 2005 zur Schaffung eines Rahmens für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energiebetriebener Produkte und zur Änderung der Richtlinie 92/42/EWG des Rates sowie der Richtlinien 96/57/EG und 2000/55/EG des Europäischen Parlaments und des Rates, ABl. L 191 vom 22.7.2005, S. 29.