IP/08/351
Brüssel, 28. Februar 2008
Die Kommission übermittelte beiden Mitgliedstaaten im Februar 2006 ein Aufforderungsschreiben und im Oktober 2006 eine mit Gründen versehene Stellungnahme, in denen sie jeweils aufgefordert wurden, umgehend die in der Richtlinie vorgeschriebenen Umsetzungsmaßnahmen mitzuteilen. Belgien und das Vereinigte Königreich konnten jedoch nicht überzeugend nachweisen, dass sie alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben. Insbesondere liegt der Kommission keine offizielle Mitteilung Belgiens in Bezug auf folgende Umsetzungsmaßnahmen vor: (i) spezifizierte Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden und für die Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen (für die Region Wallonien), sowie (ii) eine Methode zur Berechnung der Gesamtenergieeffizienz von Nutzgebäuden und vollständige Einzelangaben zu den Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz bestehender Gebäude, an denen größere Renovierungen vorgenommen wurden (für die Region Brüssel-Hauptstadt). Für das Vereinigte Königreich fehlen Miteilungen über: (i) die Umsetzung der Richtlinie in Gibraltar, und (ii) Bestimmungen in Bezug auf den Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz sowie Vorschriften für die Inspektion von Heizkesseln und Klimaanlagen in Nordirland.
Die Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten zur Festlegung von
Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden und zur
Einführung von Systemen für die Erstellung von Energieausweisen
für Gebäude sowie zur Durchführung von Maßnahmen, um
sicherzustellen, dass im Hinblick auf Effizienzverbesserungen
regelmäßige Inspektionen von Heizungs- und Klimaanlagen stattfinden.
Die Frist für die Umsetzung der Richtlinie war der 4. Januar 2006,
wobei für bestimmte Artikel eine Verlängerung bis zum 4. Januar
2009 möglich war.
In Europa entfallen auf den Gebäudesektor
40 % des Gesamtenergieverbrauchs. Die Richtlinie über die
Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden könnte bei vollständiger und
fristgerechter Umsetzung einen signifikanten Beitrag zur Verringerung des
Energieverbrauchs leisten. Der Gebäudesektor weist ein
Energieeinsparpotenzial von annähernd 30 % auf. Im März 2007
haben die europäischen Staats- und Regierungschefs ein Energiepaket
vereinbart und dabei die Notwendigkeit betont, die Energieeffizienz in der EU zu
steigern, um den Energieverbrauch bis 2020 um 20% zu senken, wie im
Aktionsplan der Kommission für Energieeffizienz aus dem Jahr 2006
vorgeschlagen wurde. Die vollständige Umsetzung der Richtlinie über
die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden ist zweifellos eines der
kosteneffektivsten Mittel, dieses Ziel zu erreichen.