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Brüssel, den 28. Februar 2008
Die für den Verbraucherschutz zuständige Kommissarin Meglena Kuneva erklärte dazu: „Die Magnete in Spielzeug sind häufig winzig klein, aber trotzdem sehr stark. Es gibt immer mehr Erkenntnisse darüber, wie gefährlich die Verletzungen tatsächlich sind, die Kinder sich zuziehen können, wenn sie herausgelöste Magnete in den Mund nehmen und verschlucken. Bei dem Warnhinweis handelt es sich um eine vorläufige Maßnahme, die gilt, solange die EU-weite Norm in Überarbeitung ist. Der Warnhinweis informiert die Eltern ausdrücklich über potenzielle schwerwiegende Gefahren und macht sie wachsamer.“
Bestandsaufnahme
Zurzeit gibt es keine besonderen Vorschriften oder Normen für Magnetspielzeug. Es gilt lediglich die allgemeine Vorschrift des EU-Rechts, dass Spielzeug, das auf den Markt gebracht wird, keine Gefährdung für Gesundheit oder Sicherheit darstellen darf.
Die Problematik
Neben einem tödlichen Unfall in den USA im Jahr 2006 haben im selben Jahr weltweit Dutzende von Kindern mindestens zwei Magnete oder einen Magnet und einen Metallgegenstand verschluckt und mussten sich einer Operation unterziehen (die Magnete binden sich aneinander und können zu Verletzungen im Verdauungstrakt führen). Außerdem liegen Hunderte von Verbraucherbeschwerden und Berichte über Zwischenfälle vor und es gab mehrere RAPEX-Meldungen über Maßnahmen im Zusammenhang mit Magnetspielzeug.
Mehrere Spielzeughersteller haben vor kurzem magnethaltiges Spielzeug in großen Mengen zurückgerufen; betroffen war vor allem Mattel im Sommer 2007 mit weltweit 18 Millionen zurückgerufenen Spielzeugen.
Der neue Vorschlag
Die Kommission hat das Europäische Komitee für Normung (CEN) beauftragt, die entsprechende europäische Norm (EN 71-1) zu überarbeiten und dabei die besonderen Gefahren durch kleine Magnete in Spielzeug zu erfassen. Das CEN hat zwei Jahre Zeit und dürfte die überarbeitete Norm mit geeigneten Konstruktionslösungen für die Hersteller im Sommer 2009 vorlegen. In der Zwischenzeit schlägt die Kommission in Form der von den Sachverständigen der Mitgliedstaaten heute gebilligten Entscheidung vor, Warnhinweise auf allen Magnetspielzeugen, die für Kinder eine Gefahr darstellen könnten, anzubringen. Bei dem Warnhinweis handelt es sich um eine vorläufige Lösung, um die Zeit bis zum Abschluss der Normüberarbeitung durch das CEN zu überbrücken.
Der heute gebilligte Entwurf bezieht sich auf Magnetspielzeug. Dabei handelt es sich um Spielzeug, das unbefestigte bzw. herauslösbare Magnete enthält oder daraus besteht, sowie um magnetische Bestandteile, die aufgrund von Größe und Form von Kindern verschluckt werden könnten. Damit diese in der EU auf den Markt gebracht werden dürfen, müssen sie in Zukunft mit einem geeigneten Warnhinweis versehen sein. Dieser Hinweis erläutert die Gefahren, die für Kinder zugängliche Magnete oder magnetische Bestandteile bergen.
Die Mitgliedstaaten müssen dann dafür sorgen, dass auf dem EU-Markt angebotenes Spielzeug folgenden Wortlaut trägt: „Warnung! Dieses Spielzeug enthält Magnete oder magnetische Bestandteile. Magnete, die im menschlichen Körper einander oder einen metallischen Gegenstand anziehen, können schwere oder tödliche Verletzungen verursachen. Ziehen Sie sofort einen Arzt zu Rate, wenn Magnete verschluckt oder eingeatmet wurden.” (oder gleichwertiger Wortlaut). Der Warnhinweis muss deutlich sichtbar und gut leserlich sein und auffällig angebracht werden.
Eine Reihe von Mitgliedstaaten, darunter Frankreich und Deutschland, haben bereits die Empfehlung ausgegeben, diese Hinweise ab 2008 auf freiwilliger Basis einzuführen.
Die nächsten Schritte
Der Vorschlag wird nun dem Europäischen Parlament vorgelegt, das das Recht auf Einsichtnahme hat; daraufhin wird die Kommission ihn förmlich verabschieden. Sie hat bereits das 60-tägige Notifizierungsverfahren eingeleitet, das im Rahmen der Welthandelsorganisation erforderlich ist; es dürfte Ende März abgeschlossen sein. Innerhalb von drei Monaten nach Verabschiedung der Kommissionsentscheidung müssen die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass alle Magnetspielzeuge, die in der EU in Verkehr gebracht werden, dieser Vorschrift entsprechen; Spielzeug, bei dem dies nicht der Fall ist, muss zurückgehalten oder vom Markt genommen werden.
Weitere Informationen sind von folgender Website abrufbar: