IP/08/32
Brüssel, den 11. Januar 2008
Jacques Barrot, Vizepräsident und für Verkehr zuständiges Mitglied der Kommission, erklärte dazu: „Wir sind uns der Bedeutung der nichtgewerblichen Luftfahrt voll bewusst und streben die Zusammenarbeit mit dieser Branche in Europa an, da sie ein reiches Reservoir an Arbeitsplätzen, Fachkenntnissen sowie technischen und wirtschaftlichen Möglichkeiten bietet.“
Die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt decken ein sehr weites Feld[1] ab, das sich stark vom allgemeinen Luftverkehr unterscheidet. Dabei sind meist kleine und mittlere Unternehmen (KMU) oder nicht gewinnorientierte Organisationen beteiligt, die auch mit ehrenamtlichen Helfern arbeiten. Diese Organisationen oder kleinen Unternehmen haben sehr oft nur geringe Ressourcen für Anpassungen an Änderungen von Vorschriften oder technischen Anforderungen. Diesen Besonderheiten muss die Luftverkehrspolitik der EU Rechnung tragen.
Die Zunahme des Luftverkehrs in Europa macht die Einbeziehung der allgemeinen Luftfahrt sowie der Geschäftsreiseluftfahrt in die Initiativen zur Optimierung begrenzter Luftfahrtinfrastrukturen und -kapazitäten erforderlich. Trotz technologischer Fortschritte verursacht diese Branche darüber hinaus Umweltbelastungen, die sie – wie die Luftfahrtindustrie insgesamt sowie alle anderen Verkehrsträger – verringern muss.
Die allgemeine Luftfahrt und die Geschäftsreiseluftfahrt
gewährleisten flexible Beförderungsdienste für Einzelpersonen,
Unternehmen und örtliche Gemeinschaften und verbessern die Mobilität
von Personen, die Produktivität von Unternehmen und den regionalen
Zusammenhalt. Darüber hinaus erbringen Unternehmen und Organisationen in
dieser Branche hochwertige Dienste für die Öffentlichkeit, etwa in den
Bereichen Umweltüberwachung und Brandbekämpfung sowie
Kartierungsdienste und Transportleistungen in medizinischen Notfällen.
Durch die Förderung technischer Kenntnisse und fliegerischer
Fähigkeiten ist die Freizeit- und Sportfliegerei zudem einer der wichtigen
Lieferanten von qualifiziertem Personal für die
Luftfahrtindustrie.
Weitere
Informationen sind auf folgender Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/transport/air_portal/internal_market/general_aviation/index_en.htm
[1] Dieses reicht von der Sportfliegerei mit Segelflugzeugen bis hin zum komplexen Betrieb hochleistungsfähiger Geschäftsflugzeuge und spezialisierten Luftarbeiten. In Europa gibt es bis zu 50 000 motorgetriebene Luftfahrzeuge, die in der allgemeinen Luftfahrt und in der Geschäftsreiseluftfahrt eingesetzt werden. Daneben sind 180 000 – 200 000 ultraleichte und nicht motorgetriebene Flugzeuge im Sport- und Freizeitbereich im Einsatz. Im Jahr 2006 waren fast 10 % aller von Eurocontrol registrierten Luftfahrzeugbewegungen dieser schnell wachsenden Branche zuzuordnen.