IP/08/1993
Brüssel, 17. Dezember 2008
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte hierzu: „Wir dürfen uns nicht gegenseitig bekämpfen, sondern müssen gegen die Krise vorgehen. Staatliche Beihilfen müssen so ausgestaltet sein, dass Unternehmen und insbesondere KMU auf die derzeitige Kreditklemme zurückzuführende finanzielle Engpässe überwinden können, ohne dass sich dies nachteilig auf andere Unternehmen auswirkt und die Krise dadurch verschärft wird. Neben den bereits existierenden Möglichkeiten zur Förderung „intelligenter“ Investitionen in nachhaltiges Wachstum können die Mitgliedstaaten nun weitere Maßnahmen ergreifen, um der Wirtschaft wieder auf die Beine zu helfen.“
Der Beihilferahmen soll zur Überwindung der derzeitigen Probleme in der Wirtschaft beitragen. Erstens geht es darum, eine ausreichende Kreditvergabe an die Unternehmen sicherzustellen. Zweitens soll Unternehmen, die krisenbedingt mit Liquiditätsengpässen zu kämpfen haben, durch Zuwendungen begrenzten Umfangs vorübergehend unter die Arme gegriffen werden. Drittens sollen Anreize für Unternehmen geschaffen werden, weiterhin in grüne Produkte und generell in eine nachhaltige Zukunft zu investieren.
Zur Erreichung dieser Ziele können die Mitgliedstaaten unter bestimmten Voraussetzungen bis Ende 2010 u. a. folgende Arten von Beihilfen vergeben:
Die Kommission geht davon aus, dass sich die Lage auf den Finanzmärkten und damit auch die Kreditvergabe an die Unternehmen in absehbarer Zeit normalisieren werden. Daher gelten die neuen Maßnahmen zur Überwindung der außergewöhnlichen Schwierigkeiten auf den Finanzmärkten nur bis Ende 2010.
Die Mitgliedstaaten müssen Beihilferegelungen, die den vorgenannten Bedingungen in vollem Umfang entsprechen, bei der Kommission anmelden. Die Kommission wird sich wie immer um eine schnelle Genehmigung der krisenbedingten Maßnahmen bemühen. Allerdings müssen die Mitgliedstaaten in vollem Umfang mitwirken, die erforderlichen Informationen übermitteln und die Regeln einhalten. Sobald die Beihilferegelungen genehmigt sind, müssen die auf ihrer Grundlage geplanten Beihilfen für einzelne Unternehmen nicht mehr bei der Kommission angemeldet werden.
Der Beihilferahmen kann auf der folgenden Website der Kommission abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/horizontal.html
Hintergrund
Nachdem die Kommission in den vergangenen Jahren ihre Vorschriften über staatliche Beihilfen umfassend überarbeitet hat, können sich die Mitgliedstaaten nun auf ein modernes Regelwerk für horizontale Beihilfen stützen, die beispielsweise auf die Förderung von Forschung und Innovation, des Umweltschutzes und der regionalen Entwicklung abzielen. Nähere Informationen sind MEMO/08/659 und MEMO/08/660 zu entnehmen.
Siehe auch MEMO/08/795.