IP/08/1952
Brüssel, 11. Dezember 2008
Die Meeresautobahnen sind eine der wichtigsten Initiativen der europäischen Verkehrspolitik. Durch dieses Konzept soll der Langstreckenverkehr vom LKW auf das Schiff verlagert werden, um gegen die zunehmende Verkehrsüberlastung und den Anstieg der Treibhausgasemissionen in Europa anzugehen.
Die Europäische Union stellt für die Startphase von Meeresautobahn-Projekten und für die erforderlichen Infrastrukturinvestitionen Mittel aus dem TEN-V-Programm und dem Programm Marco Polo zur Verfügung. Die Gemeinschaft fördert so die Entwicklung von Hafen- und Hinterlandinfrastruktur, die Aufnahme neuer Seeverkehrsdienste sowie Investitionen in Spezialschiffe und -ausrüstung.
Die Europäische Kommission hat geprüft, wie die Finanzierung der Weiterentwicklung von Meeresautobahnen, unter anderem durch staatliche Beihilfen, vereinfacht werden kann. Die heute verabschiedete Mitteilung ergänzt die Leitlinien für staatliche Beihilfen im Seeverkehr[1]. Danach können die operativen Kosten von Projekten, die im Rahmen des Programms „Marco Polo“ ausgewählt wurden, fünf Jahre lang bis zu 35 % und Investitionen für die Startphase von Meeresautobahn-Projekten der TEN-V zwei Jahre lang bis zu 30 % durch staatliche Beihilfen gedeckt werden.
Infolgedessen werden für die Meeresautobahn-Projekte mehr öffentliche Mittel bereitgestellt, was der Umwelt und der Wirtschaft gleichermaßen zugute kommt.
[1] Durch die Mitteilung werden die Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen im Seeverkehr aus dem Jahr 2004 ergänzt und Obergrenze und Intensität staatlicher Beihilfen für diese Projekte an diejenigen angeglichen, die in der Verordnung zu „Marco Polo II“ und in den TEN-V-Leitlinien festgelegt sind.