IP/08/1918
Brüssel, 9. Dezember 2008
EU-Handelskommissarin Catherine Ashton erklärte dazu: „Das APS+ ist das Kernstück unserer auf die Entwicklungsförderung ausgerichteten Handelspolitik. Mit der heutigen Entscheidung wird sichergestellt, dass nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung auch weiterhin belohnt werden.“
Mit dem APS+ erhalten die Entwicklungsländer eine wichtigen Anreiz, eine breite Palette internationaler Übereinkommen in den Bereichen Menschenrechte, grundlegende Arbeitsnormen, nachhaltige Entwicklung und verantwortungsvolle Staatsführung zu ratifizieren und dann auch tatsächlich umzusetzen. Die Erfahrung hat gezeigt, dass die Anreizwirkung der APS+-Regelung sehr stark ist, denn die Länder haben große Anstrengungen unternommen, um die Anforderungen zu erfüllen. Die APS+-Präferenzen haben für die begünstigten Länder einen ganz konkreten wirtschaftlichen Nutzen: So wurden 2007 unter dieser Regelung Waren im Wert von 4,7 Mrd. EUR nach Europa eingeführt, wodurch der EU nominell Zölle in Höhe von mehr als 357 Mio. EUR (im Vergleich zu den allgemeinen APS-Zollsätzen) entgingen. Der zollfreie Zugang bedeutet gegenüber den nach der regulären APS-Regelung geltenden Zollsätzen eine erhebliche Ermäßigung. Die Zollsenkungen betreffen Tabak (Senkung um bis zu 52 %), verschiedene Fruchtsäfte (bis zu 30 %), Obst (bis zu 20 %), Gemüse (bis zu 14 %), Fisch (bis zu 20 %) und Honig (bis zu 17 %).
Vor ihrer Entscheidung über das APS+ hat die Kommission alle fristgerecht bis zum 31. Oktober 2008 eingereichten Anträge geprüft. Es wurde untersucht, ob die in der APS-Verordnung festgelegten Kriterien erfüllt waren, wobei soweit erforderlich auch auf die Erkenntnisse der im Bereich der jeweiligen Übereinkommen tätigen internationalen Organisationen zurückgegriffen wurde. Auf der Grundlage dieser Prüfung wurde die Liste der APS+-Länder für den Zeitraum 2009-2011 festgelegt. Drei Länder werden die APS+-Präferenzen zum ersten Mal in Anspruch nehmen können: Armenien, Aserbaidschan und Paraguay. Eines der bisherigen begünstigten Länder, Panama, reichte innerhalb der Frist keinen Antrag ein. Die neue APS-Verordnung sieht aber vor, dass zusätzlich auch Mitte 2010, also nach der halben Laufzeit der APS-Verordnung 2009-2011, noch Anträge gestellt werden können.
El Salvador und Sri Lanka waren in die heutige Entscheidung zwar einbezogen, es ist jedoch noch zu klären, in welchem Umfang bestimmte UN- und ILO-Übereinkommen in diesen Ländern tatsächlich umgesetzt wurden. Die Europäische Kommission hat im Mai (El Salvador) und im Oktober (Sri Lanka) Untersuchungen eingeleitet, um festzustellen, ob die beiden Länder die Voraussetzungen für die Gewährung der APS+-Präferenzen erfüllen oder nicht. Solange diese Untersuchungen andauern, erhalten die Länder weiterhin bevorzugten Marktzugang, je nach den Untersuchungsergebnissen können sie jedoch aus der Regelung auch wieder ausgeschlossen werden.
Hintergrund
Das Allgemeine Präferenzsystem (APS) der EU ist eine Handelsregelung, mit der die EU 176 Entwicklungsländern und Gebieten einen bevorzugten Zugang zum EU-Markt gewährt, so dass sie ihre Waren zu ermäßigten Zollsätzen einführen können. Dieser Zugang ist an keinerlei Gegenseitigkeitsbedingung geknüpft. Umgesetzt wird die Regelung durch eine Verordnung des Rates, die jeweils für einen Zeitraum von drei Jahren gilt. Das APS umfasst drei separate Präferenzregelungen:
Weitere Informationen zur APS+-Entscheidung im MEMO 08/777.
Informationen zum APS auf unserer Website unter: