IP/08/1917
Brüssel, den 9. Dezember 2008
„Das Abkommen trägt der Tatsache Rechnung, dass die Luftfahrtunternehmen in der EU nicht mehr rein nationale Luftfahrtunternehmen sind. Alle Luftfahrtunternehmen der EU erhalten nun diskriminierungsfreien Zugang zum Luftverkehrsmarkt zwischen der EU und Armenien. Das ist ein wichtiger Schritt in unserer Luftfahrtaußenpolitik und ein weiterer Baustein unser Nachbarschaftspolitik“, erklärte der für Verkehr zuständige Kommissionsvizepräsident Antonio Tajani.
Benita Ferrero Waldner, Kommissarin für Außenbeziehungen und europäische Nachbarschaftspolitik, fügte hinzu: „Die Erleichterung von Verkehrsverbindungen zwischen der Europäischen Union und Armenien ist ein entscheidender und deutlich sichtbarer Bestandteil unserer Politik zur Förderung des Austauschs zwischen den Völkern und der Verbesserung der Geschäftsbeziehungen zwischen der EU und Armenien. Dieses Abkommen fügt sich in unseren ehrgeizigen Vorschlagn für eine Östliche Partnerschaft ein und trägt dazu bei, die Annäherung Armeniens an die Europäische Union zu fördern.“
Vor allem ermöglicht das Abkommen es jedem Luftfahrtunternehmen der EU, Flüge zwischen dem EU-Mitgliedstaat seiner Niederlassung und Armenien durchzuführen. Es bekräftigt das Bestehen eines einheitlichen Marktes für Luftverkehrsdienste zwischen der EU und Armenien und verdeutlicht die Außendimension dieses Marktes.
Die EU hat 35 dieser „horizontalen“ Abkommen mit
Partnerländern ausgehandelt und so die Übereinstimmung von über
600 bilateralen Luftverkehrsabkommen mit dem Gemeinschaftsrecht hergestellt.
Die Fluggastzahlen zwischen der EU und Armenien sind von knapp 166 000
im Jahr 2004 auf 204 000 im Jahr 2007 gestiegen, wobei Frankreich,
Österreich, Deutschland und die Tschechische Republik die wichtigsten
Märkte sind. Das Abkommen wird zur Weiterentwicklung der
Luftverkehrsbeziehungen zwischen der EU und Armenien beitragen.