IP/08/184
Brüssel, den 5. Februar 2008
Dazu Günter Verheugen, Vizepräsident der Kommission und ihr für Unternehmen und Industrie zuständiges Mitglied: „Das Kosmetik-Recht ist ein gutes Beispiel für eine EU-Rechtsvorschrift, die „reif“ für eine Vereinfachung ist. Mit 27 unterschiedlichen Umsetzungsgesetzen zu arbeiten kostet die Industrie mehr Geld und Mühe als nötig. Mit dem heutigen Vorschlag erhöhen wir einerseits die Produktsicherheit, senken andererseits Verwaltungskosten und streichen überdies unnötige Vorschriften.“
Die Kosmetik-Richtlinie schafft die rechtlichen Voraussetzungen dafür, dass Kosmetika sicher sind. Die Unterschiede zwischen den 27 nationalen Umsetzungsgesetzen verursachen zusätzliche Kosten für die Wirtschaft, ohne die Produktsicherheit zu verbessern. Viele Vorschriften stehen im falschen Zusammenhang und die sehr detaillierte Regelung der einzelnen in kosmetischen Mitteln verwendeten Stoffe hat sich als überaus komplex, aufwändig und schwierig zu verwalten erwiesen. Mit dem Vorschlag für eine neue Verordnung verfolgt die Kommission im wesentlichen zwei Ziele: Gewährleistung eines hohen Maßes an Sicherheit von kosmetischen Mitteln in der Zukunft durch: Stärkung der Verantwortung der Hersteller und Marktüberwachung sowie gleichzeitige Reduzierung unnötigen Verwaltungsaufwands. Dazu wird der Vorschlag der Kommission u. a. Folgendes bewirken.
Hintergrund
Zu den kosmetischen Mitteln gehören Erzeugnisse von großer Wichtigkeit für Gesundheit und Wohlbefinden von Verbraucherinnen und Verbrauchern, z. B. Sonnenschutzmittel, Zahnpasta und Reinigungsmittel. Zu den 3 000 EU-Herstellern kosmetischer Mittel gehören die Weltmarktführer der Branche. Der Umsatz mit kosmetischen Mitteln auf dem europäischen Markt beträgt ungefähr 65 Milliarden € und sichert unmittelbar oder mittelbar 350 000 Arbeitsplätze.
Weitere Informationen sowie den Wortlaut des Vorschlags und die Folgenabschätzung finden Sie hier: EN, DE, FR