IP/08/1846
Brüssel, den 1. Dezember 2008
MwSt-Betrug: Europäische Kommission
stellt Aktionsplan zur wirksameren Bekämpfung des MwSt-Betrugs
vor
Die von der Kommission heute verabschiedete
Mitteilung enthält einen kurzfristigen Aktionsplan mit einer Liste
zukünftiger Legislativmaßnahmen, die die Möglichkeiten der
Steuerverwaltungen verbessern soll, MwSt-Betrug zu verhindern oder zu entdecken
(insbesondere Fälle von „Karussellbetrug“), und geschuldete
Steuern einzutreiben. Darüber hinaus wurden zwei Maßnahmen zur
Änderung der MwSt-Richtlinie angenommen. Die erste Maßnahme zielt auf
die derzeitige Betrugspraxis der missbräuchlichen Inanspruchnahme der
MwSt-Befreiung bei der Wareneinfuhr ab, die zweite Maßnahme soll den
Mitgliedstaaten die Möglichkeit geben, einen Warenlieferanten, der seine
Lieferung nicht an seine MwSt-Behörde gemeldet hat, für den
MwSt-Ausfall haftbar zu machen, der durch seinen fehlenden Kunden in einem
anderen Mitgliedstaat entsteht.
László Kovács, für Steuern und Zölle
zuständiges Kommissionsmitglied, erklärte hierzu: „Mein Ziel ist
es, effizient gegen MwSt-Betrug vorzugehen, ohne dem rechtmäßigen
Handel unnötige Verwaltungslasten aufzuerlegen. Jede einzelne Maßnahme
dürfte nutzbringend sein, erst die umfassende Durchführung
sämtlicher Maßnahmen wird aber den Steuerbehörden einen
angemessenen Rahmen zur Bekämpfung von MwSt-Betrug liefern. Letztendlich
hängt der Erfolg der Strategie davon ab, was der Rat beschließt. Ich
appelliere deshalb an alle Mitgliedstaaten, ihre Verantwortung wahrzunehmen und
die Maßnahmen so bald als möglich zu verabschieden.“
Bei einem Karussellbetrug stellt ein Steuerpflichtiger, der einen
innergemeinschaftlichen Erwerb ohne Mehrwertsteuerbelastung getätigt hat,
bei einer anschließenden Lieferung im Inland die Mehrwertsteuer in Rechnung
und ist danach nicht mehr auffindbar, ohne dass diese Mehrwertsteuer an den
Fiskus abgeführt wurde.
Von der Kommission zukünftig vorzuschlagende Maßnahmen
In der Mitteilung wird ein Gesamtkonzept mit dem Ziel vorgeschlagen, den
Steuerverwaltungen wirksamere Instrumente zur Bekämpfung des
Mehrwertsteuerbetrugs in verschiedenen Phasen an die Hand zu geben. Im
Aktionsplan werden Maßnahmen vorgeschlagen, durch die:
- potenzielle Betrüger daran gehindert werden sollen, das MwSt-System zu
missbrauchen. Hierzu soll ein gemeinsames Konzept bei der Registerein- und
-austragung MwSt-pflichtiger Personen in der EU verfolgt werden; die
Wirtschaftsbeteiligten online eine Bestätigung der Richtigkeit der
MwSt-Identifikationsnummer ihrer Kunden erhalten können und die derzeit
geltenden Regeln zur Ausstellung von Rechnungen sollen vereinfacht, modernisiert
und harmonisiert werden;
- die Instrumente zur Aufdeckung von MwSt-Betrug verbessert werden,
insbesondere durch die Schaffung eines Europäischen Netzwerks, genannt
Eurofisc, um eine engere operative Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten
zu erreichen;
- die Möglichkeiten der Steuerbehörden verbessert werden, die
Steuerausfälle in grenzüberschreitenden Fällen einzutreiben
(einschließlich der Verbesserung der Amtshilfe zwischen Steuerbehörden
bei der Steuerbeitreibung, der Einführung einer gemeinsamen Verantwortung
für den Schutz aller MwSt-Einkünfte, unabhängig vom
Mitgliedstaat, in dem die Steuer geschuldet wird).
Die beiden
heute beschlossenen Maßnahmen
Die Kommission hat auch einen Vorschlag zur Änderung der MwSt-Richtlinie
in zwei bestimmten Bereichen angenommen:
- Die Einfuhr von Gegenständen ist von der Mehrwertsteuer befreit, wenn
darauf eine Lieferung oder Versendung dieser Gegenstände an einen
Steuerpflichtigen in einem anderen Mitgliedstaat folgt. Die unsachgerechte
Umsetzung dieser Steuerbefreiung in nationalen Rechtsordnungen hat zu
Schwierigkeiten bei der Nachverfolgung der physischen Beförderung der
eingeführten Gegenstände geführt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass
dieser besondere Befreiungstatbestand bei Karussellbetrug zunehmend in Anspruch
genommen wird. Die Kommission schlägt daher vor, die Bedingungen zu
verschärfen, unter denen der Einführer die Befreiung in Anspruch
nehmen kann: Zum Zeitpunkt der Einfuhr hat er dem Einfuhrmitgliedstaat eindeutig
seine MwSt-Identifikationsnummer und die MwSt-Identifikationsnummer seines
Kunden anzugeben und er muss nachweisen, dass die eingeführten
Gegenstände in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden.
- Betrugsermittler haben berichtet, dass Wirtschaftsbeteiligte bei
innergemeinschaftlichen Lieferungen den Steuerbehörden ihre Lieferung
absichtlich entweder überhaupt nicht, unvollständig, mit falschen
Angaben oder verspätet melden. Infolgedessen erhält der
Bestimmungsmitgliedstaat keine Informationen über die Ankunft der
Gegenstände auf seinem Gebiet, was die Feststellung möglicher
MwSt-Ausfälle behindert. Die Kommission schlägt daher vor, bei
innergemeinschaftlichen Umsätzen den Lieferanten für den MwSt-Ausfall
durch seinen fehlenden Kunden in einem anderen Mitgliedstaat haftbar zu machen,
wenn der Lieferant zu dem Ausfall beigetragen hat, weil er seiner
MwSt-Behörde seine Lieferung entweder überhaupt nicht, falsch,
verspätet oder unvollständig gemeldet hat. Durch den Vorschlag wird
den Steuerbehörden ein Instrument an die Hand gegeben, um die
Mehrwertsteuer von nicht niedergelassenen Wirtschaftsbeteiligten beizutreiben.
Um den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit einzuhalten, sieht die
Maßnahme eine Haftung des Lieferanten nur dann vor, wenn der Erwerber
für den betreffenden Erwerb gegenüber seiner Steuerbehörde keine
MwSt-Erklärung abgegeben hat. Darüber hinaus kann der Lieferant die
Haftungsvermutung widerlegen, indem er sein Versäumnis gegenüber den
zuständigen Behörden hinreichend
begründet.
Hintergrund
Im Mai 2006 hat die Kommission eine Mitteilung vorgelegt, um auf EU-Ebene
eine grundlegende Debatte über das Erfordernis einer koordinierten
Strategie zur Bekämpfung des Steuerbetrugs im Binnenmarkt einzuleiten.
Daran schlossen sich zwei Jahre intensiver und fruchtbarer Diskussionen zwischen
den verschiedenen Europäischen Institutionen, den Mitgliedstaaten, den
Wirtschaftsvertretern und den Steuersachverständigen darüber an, wie
man dieses Problem besser in den Griff bekommt.
Die Kommission hat sich entschlossen, ihre Bemühungen darauf zu
konzentrieren, die Leistungsfähigkeit der nationalen Steuerverwaltungen
beim Kampf gegen den MwSt-Betrug zu verbessern.
In
einem ersten Schritt hat die Kommission im März 2008 einen
Legislativvorschlag angenommen, der es den Steuerverwaltungen ermöglichen
soll, viel schneller als heute (in zwei statt in sechs Monaten) Informationen
über innergemeinschaftliche Umsätze zu erhalten (IP/08/454).
Es wird damit gerechnet, dass der Rat diesen Vorschlag bis zum Ende dieses
Jahres verabschiedet.
Weitere Informationen über die Mitteilung finden Sie im Internet
unter:
http://ec.europa.eu/taxation_customs/index_de.htm
http://ec.europa.eu/taxation_customs/taxation/vat/control_anti-fraud/reports/index_de.htm