IP/08/1789
Brüssel, 27. November 2008
Nach Ansicht der Kommission verstoßen die Bestimmungen des LCSP über die Änderung von Aufträgen nach deren Vergabe gegen die Gleichbehandlungs-, Nichtdiskriminierungs- und Transparenzgrundsätze, die sich aus Artikel 2 der Richtlinie 2004/18/EG über die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie aus den Artikeln 12, 43 und 49 EG-Vertrag ableiten.
Das LCSP gibt den öffentlichen Auftraggebern umfangreiche Möglichkeiten, zentrale Bestimmungen von Aufträgen nach deren Vergabe zu ändern, ohne dass die Bedingungen für solche Änderungen in den Auftragsunterlagen klar, präzise und unmissverständlich festgelegt sein müssen.
Nach Ansicht der Kommission ermöglicht es das LCSP den öffentlichen Auftraggebern darüber hinaus, Verhandlungsverfahren ohne vorherige Bekanntmachung auch in Fällen durchzuführen, die nicht in Artikel 31 der Richtlinie 2004/18/EG aufgeführt sind.
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