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Brüssel, den 20. November 2008
Landwirtschaft: GAP-Gesundheitscheck hilft
Landwirten, neue Herausforderungen zu bewältigen
Die Europäische Kommission begrüßt
die politische Einigung, die die Landwirtschaftsminister der EU über den
GAP-Gesundheitscheck erzielt haben. Die neuen Maßnahmen werden die GAP
weiter modernisieren, vereinfachen und von unnötigem Ballast und noch
verbleibenden Beschränkungen befreien, so dass die Landwirte besser auf
Marktsignale reagieren können und für neue Herausforderungen
gerüstet sind. Zu den Maßnahmen, über die Einvernehmen erzielt
wurde, gehören die Abschaffung der Flächenstilllegung, die
schrittweise Anhebung der Milchquoten bis zu ihrem endgültigen Wegfall im
Jahr 2015 und die Umwandlung der Marktintervention in ein reines
Sicherheitsnetz. Außerdem wird die Modulation erhöht, d. h., die
Direktzahlungen an die Landwirte werden gekürzt und die dadurch frei
werdenden Mittel in den Fonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
eingestellt. Aus diesem Fonds können Maßnahmen finanziert werden, die
der EU-Landwirtschaft helfen, besser auf neue Herausforderungen und Chancen etwa
in den Bereichen Klimawandel, Wassermanagement, Schutz der biologischen Vielfalt
und Erzeugung von Bioenergie zu reagieren. Die Mitgliedstaaten erhalten
außerdem die Möglichkeit, Milchbauern in schwierig zu
bewirtschaftenden Regionen bei der Anpassung an die neue Marktlage zu
helfen.
„Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, einen Kompromiss zu finden,
in dem sich alle wichtigen Punkte unseres ursprünglichen Vorschlags
wiederfinden“, kommentierte Kommissarin Mariann Fischer Boel,
zuständig für Landwirtschaft und ländliche Entwicklung.
„Beim Gesundheitscheck geht es darum, die Landwirte auf die
Herausforderungen der kommenden Jahre, etwa die Probleme im Zusammenhang mit dem
Klimawandel, vorzubereiten und ihnen die Möglichkeit zu geben, auf
Marktsignale zu reagieren. Durch die Aufstockung der Mittel für den Bereich
der ländlichen Entwicklung haben wir die Möglichkeit,
maßgeschneiderte Lösungen für die Probleme einzelner Regionen zu
finden. Das ist für die GAP ein wichtiger Schritt nach vorne.“
Auslaufen der Milchquotenregelung: Da die Milchquotenregelung im April
2015 ausläuft, wird die Quote über fünf Jahre von 2009/10 bis
2013/14 um jeweils 1 % aufgestockt, um eine „sanfte“ Landung zu
ermöglichen. Für Italien wird die Quote bereits 2009/10 in einem
Schritt um 5 % erhöht. 2009/10 und 2010/11 müssen Landwirte, die
ihre Quote um mehr als 6 % überschreiten, eine Abgabe zahlen, die um
50 % über der normalen Sanktion liegt.
Entkoppelung der Stützungszahlungen: Bei der GAP-Reform wurden
die direkten Beihilfen „entkoppelt“, d. h., die Zahlungen waren
nicht mehr an die Produktion eines bestimmten Erzeugnisses gebunden. Mehrere
Mitgliedstaaten haben sich allerdings dafür entschieden, bestimmte an die
Produktion gekoppelte Zahlungen beizubehalten, die nun aber ebenfalls entkoppelt
und in die Betriebsprämienregelung einbezogen werden. Ausnahmen sind die
Mutterkuhprämie und die Prämie für Schaf- und Ziegenfleisch, hier
können die Mitgliedstaaten die gekoppelte Stützung in der derzeitigen
Höhe beibehalten.
Hilfen für Sektoren mit besonderen Problemen (so genannte
„Artikel 68“-Maßnahmen): Derzeit können die
Mitgliedstaaten 10 % des jedem Sektor entsprechenden Anteils der nationalen
Obergrenze für Direktzahlungen einbehalten und in dem betreffenden Sektor
für Umweltschutzmaßnahmen oder Maßnahmen zur Verbesserung der
Qualität und der Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse einsetzen.
Hier wird es künftig mehr Flexibilität geben. Die Mittel müssen
nicht mehr in denselben Sektor zurückfließen, sondern können zur
Verfügung gestellt werden, um Nachteile in bestimmten Regionen
auszugleichen, die auf die Erzeugung von Milch, Rindfleisch, Schaf- und
Ziegenfleisch sowie Reis spezialisiert sind, oder um Ansprüche in Bereichen
aufzustocken, die unter Umstrukturierungs- und/oder Entwicklungsprogramme
fallen. Weitere Einsatzmöglichkeiten sind Maßnahmen im Bereich des
Risikomanagements, etwa Ernteversicherungsregelungen, die bei Naturkatastrophen
greifen, oder Fonds auf Gegenseitigkeit, die beim Ausbruch von Tierseuchen
helfen. Daneben sollen auch Mitgliedstaaten, die derzeit die Regelung für
die einheitliche Flächenzahlung (SAPS) anwenden, von diesen Bestimmungen
profitieren können.
Verlängerung der SAPS: Die Mitgliedstaaten, die die Regelung
für die einheitliche Flächenzahlung anwenden, können dies noch
bis 2013 tun, d.h., sie müssen nicht bereits ab 2010 zur
Betriebsprämienregelung übergehen.
Zusätzliche Mittel für die Landwirte in EU-12: Die EU-12
erhalten 90 Millionen EUR, die ihnen die Anwendung von Artikel 68
der Verordnung so lange erleichtern sollen, bis alle Landwirte in den
betreffenden Mitgliedstaaten Direktzahlungen erhalten.
Verwendung nicht ausgegebener Mittel: Die Mitgliedstaaten, die die
Betriebsprämienregelung anwenden, können derzeit nicht ausgegebene
Mittel aus ihrem nationalen Finanzrahmen entweder für Artikel
68-Maßnahmen verwenden oder auf den Fonds für die Entwicklung des
ländlichen Raums übertragen.
Weniger Mittel für Direktzahlungen, mehr für die Entwicklung des
ländlichen Raums: Derzeit werden alle Direktzahlungen in Höhe von
über 5 000 EUR jährlich um 5 % gekürzt, und der
betreffende Betrag wird in den Haushalt für die Entwicklung des
ländlichen Raums eingestellt. Dieser Satz wird bis 2012 auf 10 %
aufgestockt. Bei Zahlungen von über 300 000 EUR jährlich
wird ein zusätzlicher Abschlag von 4 % vorgenommen. Die
Mitgliedstaaten können diese Mittel für die Aufstockung von Programmen
in den Bereichen Klimawandel, erneuerbare Energien, Wassermanagement und
Erhaltung der biologischen Vielfalt, für Innovationen in diesen vier
Bereichen und für flankierende Maßnahmen im Milchsektor verwenden. Die
EU kofinanziert die transferierten Mittel zu 75 % bzw. in
Konvergenzregionen mit einem niedrigeren durchschnittlichen BIP zu
90 %.
Beihilfen für Junglandwirte: Die Investitionsbeihilfen für
Junglandwirte im Rahmen der Entwicklung des ländlichen Raums werden von
55 000 EUR auf 70 000 EUR aufgestockt.
Abschaffung der Flächenstilllegung: Künftig sind Landwirte
in der pflanzlichen Erzeugung von der Pflicht befreit, 10 % ihrer
Flächen stillzulegen, was zu einer Verbesserung ihres Produktionspotenzials
führen wird.
Cross-Compliance: Die Zahlungen an die Landwirte sind an die
Einhaltung von Qualitätsstandards in den Bereichen Umweltschutz, Tierschutz
und Lebensmittelqualität gebunden, und Landwirte, die sich nicht an diese
Anforderungen halten, müssen mit einer Kürzung der Zahlungen rechnen.
Diese so genannte Cross Compliance soll vereinfacht werden, d.h., bestimmte
Standards, die nicht relevant sind oder nicht unter die Verantwortung der
Betriebsinhaber fallen, werden gestrichen. Gleichzeitig wird es neue
Anforderungen geben, um den Umweltnutzen der Flächenstilllegung zu erhalten
und das Wassermanagement zu verbessern.
Interventionsmechanismen: Die Instrumente zur Angebotssteuerung sollen
sich nicht negativ auf die Fähigkeit der Landwirte auswirken, auf
Marktsignale zu reagieren. Die Intervention wird daher für Schweinefleisch
abgeschafft und für Gerste und Sorghum auf Null festgesetzt. Für
Brotweizen sind Interventionsankäufe künftig während des
Interventionszeitraums für eine Menge von bis zu 3 Millionen Tonnen zu
einem Preis von 101,31 EUR/Tonne möglich. Für darüber
hinausgehende Mengen erfolgt der Ankauf im Rahmen von Ausschreibungen. Für
Butter und Magermilchpulver belaufen sich die Höchstmengen auf 30 000
Tonnen bzw. 109 000 Tonnen, für darüber hinausgehende Mengen
erfolgt der Ankauf ebenfalls im Rahmen von Ausschreibungen.
Sonstige Maßnahmen: Eine Reihe kleinerer Stützungsregelungen
wird entkoppelt und ab 2012 in die Betriebsprämienregelung einbezogen.
Außerdem wird die Prämie für Energiepflanzen abgeschafft.
http://ec.europa.eu/agriculture/healthcheck/index_de.htm
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