IP/08/1727
Brüssel, den 18. November 2008
Wirtschaftsprüfungsgesellschaften:
Kommission sucht nach Möglichkeiten, mehr Marktteilnehmer zu
haben
Die Europäische Kommission hat eine
öffentliche Konsultation zu den Kontrollstrukturen bei
Prüfungsgesellschaften und möglichen Zukunftsoptionen in diesem
Bereich eingeleitet. Vorausgegangen war eine unabhängige Studie über
die Eigentumsvorschriften für Prüfungsgesellschaften und ihre
Auswirkungen auf die Marktkonzentration in dieser Branche (IP/07/1570).
Bei der Konsultation soll der Frage nachgegangen werden, wie der Eintritt neuer
Prüfungsgesellschaften in den internationalen Markt begünstigt werden
kann. Eine Möglichkeit wäre die Lockerung der Kapitalvorschriften
für Prüfungsgesellschaften (Entflechtung) oder weitere Katalysatoren
im Hinblick auf das Humankapital von Prüfungsgesellschaften zu entwickeln.
Die Kommission bittet alle interessierten Kreise, bis zum
28. Februar 2009 zu diesen Fragen Stellung zu nehmen.
Dazu sagt das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige
Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: „Die Integration der
Europäischen Kapitalmärkte ist in den letzten Jahren deutlich
vorangekommen. Bei der Abschlussprüfung sieht sich die Europäische
Union jedoch nach wie vor fragmentierten Märkten gegenüber. Um einen
auf Dauer tragfähigen Markt zu gewährleisten, ist eine
größere Zahl von Prüfungsgesellschaften erforderlich, die die
Nachfrage international tätiger Unternehmen deckt. Dies gilt insbesondere
angesichts der derzeitigen Finanzkrise, die ihren Teil dazu beitragen
könnte, den Abstand zwischen den vier großen
Prüfungsgesellschaften und den mittelgroßen Unternehmen noch weiter zu
vergrößern. Es ist an der Zeit darüber nachzudenken, wie dem
Prüfungsmarkt neues Kapital zugeführt werden kann. Von einigen Seiten
wurde vorgeschlagen, die Eigentumsbeschränkungen bei
Prüfungsgesellschaften aufzuheben und anderen Akteuren als
Wirtschaftsprüfern den Erwerb von Anteilen an einer
Prüfungsgesellschaft zu gestatten. Die Prüfungsgesellschaften selbst
fürchten, dass eine solche Lockerung die Qualität der
Abschlussprüfung beeinträchtigen und die Unabhängigkeit der
Abschlussprüfer gefährden könnte. Ich möchte mir ein
umfassenderes Bild von den Argumenten beider Seiten machen. Ich fordere deshalb
alle interessierten Kreise auf, uns ihren Standpunkt, ihre Ideen und ihre
Erfahrungen auf diesem Gebiet mitzuteilen.”
Mögliche Optionen
Im Oktober 2007 veröffentlichte die Kommission eine Studie des
Unternehmens Oxera. Ausgehend von dieser Studie fordert sie nun die
interessierten Kreise auf, zu zwei Möglichkeiten für die Öffnung
des internationalen Wirtschaftsprüfungsmarkts Stellung zu nehmen:
- Öffnung des Markts vor allem durch Deregulierung der
Kapitalvorschriften für Prüfungsgesellschaften (Entflechtung). Dies
würde eine Änderung von Artikel 3 Absatz 4 der 2006
erlassenen Richtlinie über die Abschlussprüfung erfordern, wonach die
Mehrheit der Stimmrechte in einer Prüfungsgesellschaft von
Abschlussprüfern gehalten werden und auch das Verwaltungs- oder
Leitungsorgan mehrheitlich aus Abschlussprüfern bestehen muss. Doch sollte
dies nicht zu Lasten der Vorschriften über die Unabhängigkeit
gehen.
- Öffnung des Markts über eine Reihe anderer Faktoren. In der
Oxera-Studie wurden neben dem Zugang zu Kapital noch andere Faktoren ermittelt,
die den Marktzutritt erheblich erschweren und in diesem Zusammenhang ebenfalls
diskutiert werden könnten. Dazu zählen die Reputation, die fachliche
Kompetenz und die Erfahrungen der Mitarbeiter, die Gründe, aus denen die
Unternehmen nur selten ihre Prüfungsgesellschaft wechseln, Unterschiede
beim internationalen Aktionsradius der Prüfungsgesellschaften und
unterschiedliche Vorschriften in Sachen Unabhängigkeit.
Weitere
Informationen unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/auditing/market/index_de.htm