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IP/08/1707
Brüssel, den 14. November 2008
Der für Verkehr zuständige Vizepräsident der Kommission Antonio Tajani erklärte: „Die Schwarze Liste ist in erster Linie ein Instrument, das für mehr Sicherheit im europäischen Luftverkehr sorgt. Sie gibt europäischen und nichteuropäischen Flugreisenden in Europa gleichermaßen die Gewissheit über ein bestimmtes Maß an Sicherheit. Die Europäische Kommission wird ihren Dialog mit allen Staaten – innerhalb wie außerhalb Europas – sowie ihren Zivilluftfahrtbehörden und Luftfahrtunternehmen aktiv fortsetzen, um sicherzustellen, dass sie die internationalen Luftsicherheitsnormen dauerhaft einhalten.“
Die neue Liste ersetzt die vorangegangene Liste von Juli 2008 und kann ab sofort auf der Internetseite der Kommission abgerufen werden.[1]
Im Zuge der Aktualisierung wurde dem größten kambodschanischen Luftfahrtunternehmen Siem Reap Airways International von der Kommission ein Flugverbot auferlegt. Das Unternehmen erfüllt weder die in Kambodscha geltenden Sicherheitsvorschriften noch die Standards der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO). Zudem äußerte die ICAO erhebliche Bedenken hinsichtlich der Fähigkeit der kambodschanischen Zivilluftfahrtbehörden, die internationalen Sicherheitsnormen anzuwenden und durchzusetzen.
Angesichts der „erheblichen Sicherheitsbedenken“, die im letzten Prüfbericht der ICAO zu Angola angemeldet wurden, hat die Kommission entschieden, das bereits für die Fluggesellschaft TAAG Angola Airlines bestehende Betriebsverbot auf alle Luftfahrtunternehmen des Landes auszuweiten. Die Kommission hat somit allen in Angola zugelassenen Luftfahrtunternehmen die Durchführung internationaler Linien- oder Charterflugdienste in die EU untersagt. Die Kommission wird mit den angolanischen Zivilluftfahrtbehörden weiterhin enge Konsultationen führen im Hinblick auf eine befriedigende Vollendung des Aktionsplans zur Mängelbehebung und die Neuzulassung aller Luftfahrtunternehmen.
Die Kommission hat zudem entschieden, das Betriebsverbot für die Luftfahrtunternehmen Ukraine Mediterranean Airlines und Ukraine Cargo Airways aufrechtzuerhalten, da diese Unternehmen nicht nachgewiesen haben, dass die zuvor festgestellten Sicherheitsmängel durch entsprechende Abhilfemaßnahmen auf Dauer abgestellt wurden. Vor einer eventuellen Änderung der Betriebsverbote wird die Kommission gemeinsam mit den Mitgliedstaaten beiden Unternehmen Kontrollbesuche abstatten. Außerdem forderte die Kommission die ukrainischen Behörden dringend dazu auf, die einschlägigen Sicherheitsnormen in stärkerem Maße durchzusetzen.
Das bereits bestehende vollständige Betriebsverbot für das in Gabun zugelassene Luftfahrtunternehmen Nouvelle Air Affaires wird gemäß dem Beschluss der Kommission aufrechterhalten. Es gibt keinerlei Belege dafür, dass der Abhilfeplan des Unternehmens von den gabunischen Zivilluftfahrtbehörden überprüft und genehmigt wurde.
Die Kommission hat auch den Aktionsplan zur Sicherheitsaufsicht in den Philippinen untersucht und plant für Anfang 2009, die philippinischen Zivilluftfahrtbehörden mit Unterstützung der Mitgliedstaaten einer Sicherheitsprüfung zu unterziehen.
Zum jetzigen Zeitpunkt gilt aufgrund der gemeinschaftlichen Liste somit ein Flugverbot für alle Luftfahrtunternehmen aus Angola, Äquatorialguinea, Indonesien, der Kirgisischen Republik, Liberia, Sierra Leone, Swasiland, der Demokratischen Republik Kongo und Gabun (ausgenommen Gabon Airlines und Afrijet, deren Flugbetrieb unter strengen Auflagen auf dem jetzigen Niveau eingefroren wird). Zudem wurde die kambodschanische Siem Reap Airways International in die Liste der Luftfahrtunternehmen aufgenommen, denen der Flugbetrieb in der Europäischen Union vollständig untersagt ist. In dieser Liste werden weiterhin folgende sieben Fluggesellschaften geführt: Air Koryo (Demokratische Volksrepublik Korea), Air West (Sudan), Ariana Afghan Airlines (Afghanistan), Silverback Cargo Freighters (Ruanda), Ukraine Cargo Airways, Ukraine Mediterranean Airlines und Volare Aviation (Ukraine).