IP/08/1684
Brüssel, den 12. November 2008
(sieher MEMO/08/691)
Dazu das für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständige Kommissionsmitglied Charlie McCreevy: „Ich möchte, dass Europa auf diesem Gebiet eine federführende Rolle spielt. Unser Vorschlag geht weit über die Vorschriften anderer Länder hinaus. Diese außerordentlich strengen Regeln sind unumgänglich, will man das Vertrauen des Marktes in die Tätigkeit der Ratingagenturen in der Europäischen Union wieder herstellen."
Im Vorschlag werden Bedingungen für die Abgabe von Ratings festgeschrieben, die zur Wiederherstellung des Vertrauens der Märkte und zur Steigerung des Anlegerschutzes unabdingbar sind. Mit der Verordnung soll ein Registrierungsverfahren für Ratingagenturen eingeführt werden, das die europäischen Aufsichtsbehörden in die Lage versetzt, die Tätigkeit von Ratingagenturen zu kontrollieren, deren Ratings von Kreditinstituten, Wertpapierhäusern, Lebens-, Nichtlebens- und Rückversicherern, Organismen für gemeinsame Anlagen und Rentenfonds in der Gemeinschaft verwendet werden.
Die Ratingagenturen werden strenge Regeln befolgen müssen, die gewährleisten, dass i.) die Ratings nicht durch Interessenkonflikte beeinflusst werden, ii.) die Agenturen stets über die Qualität ihrer Ratingmethode und ihrer Ratings wachen, und iii.) die Tätigkeiten von Ratingagenturen transparent sind. Auch wird mit dem Vorschlag ein wirksames Aufsichtssystem für die Überwachung der Ratingagenturen durch die europäischen Regulierungsbehörden eingeführt.
Die Vorschriften umfassen folgende Neuregelungen:
Einige der vorgeschlagenen Bestimmungen
stützen sich auf die Standards des Kodexes der International
Organisation of Securities Commissions (IOSCO). Durch den Vorschlag werden
diese Standards rechtsverbindlich. In den Fällen, in denen die
IOSCO-Standards zur Wiederherstellung des Marktvertrauens und zur
Gewährleistung des Anlegerschutzes nicht ausreichen, hat die Kommission
strengere Regeln vorgeschlagen.
Die Kommission hat bereits im
Sommer 2007 bei den ersten Anzeichen für ein Fehlverhalten der
Ratingagenturen mit ihren legislativen Arbeiten auf diesem Gebiet begonnen.
Dieser Vorschlag ist das Ergebnis einer eingehenden und umfassenden
Folgenabschätzung sowie intensiver Konsultationen. Wichtige Beiträge
kamen vom Ausschuss der Europäischen Wertpapierregulierungsbehörden
(CESR) und der Expertengruppe Europäische Wertpapiermärkte, den
Mitgliedstaaten, der EZB, den großen Ratingagenturen und anderen
Interessengruppen (wie Interessenverbänden der Versicherungs-, Wertpapier-
und Bankenbranche, Informationsanbietern u.ä.).
Hintergrund
Im Oktober 2007 einigten sich die EU-Finanzminister auf Schlussfolgerungen zur Krise (den sogenannten „ECOFIN-Fahrplan“) und schlugen u.a. vor, die Rolle der Ratingagenturen zu bewerten und etwaige Mängel zu beheben. Am 20. Juni und 16. Oktober 2008 forderte der Europäische Rat einen Legislativvorschlag zur Stärkung der Vorschriften für Ratingagenturen und ihre Überwachung auf EU-Ebene, dem er im Hinblick auf die Wiederherstellung des Vertrauens und der reibungslosen Funktionsweise des Finanzsektors höchste Priorität einräumte.
Der Vorschlag ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/securities/agencies/index_de.htm