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Brüssel, den 31. Oktober 2008
"Ich bin froh, dass wir beide Entscheidungen in solch kurzer Zeit mit den Vertretern unserer Mitgliedstaaten im Wirtschafts- und Finanzausschuss treffen konnten. Dies zeigt, dass die Europäische Union und insbesondere die Kommission schnell handeln können, wenn eine unserer Mitgliedstaaten Unterstützung braucht. Wir erwarten von Ungarn, dass es an seinem Plan festhält, die Defizitreduzierung zu beschleunigen, Bankenregulierung und –aufsicht zu stärken sowie strukturelle Maßnahmen zur Unterstützung von Beschäftigung zu ergreifen. Wir erwarten ebenfalls starke Fiskalregeln und -institutionen, die eindeutig eine Verfehlung der Haushaltsziele verhindern", sagte Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquín Almunia.
Die Kommission nahm heute einen Vorschlag an, Ungarn Zahlungsbilanzhilfe zu gewähren. Gemäß diesem Vorschlag, der mit dem Wirtschafts- und Finanzausschuss der EU diskutiert wurde, jedoch noch vom ECOFIN angenommen werden muss, erhält Ungarn ein mittelfristiges Darlehen in Höhe von €6.5 Mrd. mit einer maximalen durchschnittlichen Laufzeit von fünf Jahren. Das Darlehen wird in maximal von fünf Raten und im Rahmen einer kontinuierlichen Überwachung seitens der EU zur Verfügung gestellt.
Die Unterstützung seitens der EU wird in Verbindung mit einem Darlehen des Internationalen Währungsfonds In Höhe von etwa €12.5 Mrd. gewährt. Die Weltbank hat ebenfalls zugestimmt, ein Darlehen in Höhe von €1 Mrd. zu geben.
Das ungarische Haushaltsdefizit wurde im Jahr 2007 auf 5% des BIP reduziert, nachdem das Defizit im Jahr zuvor noch einen Höchststand von 9.3% erreichte. Das Leistungsbilanzdefizit des Landes wurde in den vergangenen Jahren ebenfalls abgebaut. Es verharrt jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Die Staatsverschuldung betrug im Jahr 2007 65,8% des BIP und ist somit die höchste in der Region. Mit der Verstärkung der Finanzkrise geriet Ungarn in eine verwundbare Situation.
In Reaktion auf die Unruhe auf dem heimischen Finanzmarkt, beschloss die ungarische Regierung Anfang dieses Monats einen 12 Punkte umfassenden Aktionsplan zur Wiederherstellung von Vertrauen. Dieser sieht eine Senkung des Haushaltsdefizits auf 3,4% in diesem Jahr (entgegen den zunächst im Haushaltsplan avisierten 3.8%) und auf 2,6% im Jahr 2009 (entgegen zunächst 3.2%) vor. Die Regierung hat ebenfalls Gesetzesvorschläge für mehrjährige Ausgabenobergrenzen und für einen Finanzrat an der Seite des gesetzgebenden Haushaltsbüros vorgelegt. Sie umfassen zudem Maßnahmen zur Stützung des Bankensektors und seiner besseren Überwachung.
Erhöhte Gesamthöchstgrenze der Finanzunterstützung
In einer separaten Entscheidung hat die Kommission vorgeschlagen, die in der Verordnung 332/2002 zur Einführung einer Fazilität des mittelfristigen finanziellen Beistands zur Stützung der Zahlungsbilanzen der Mitgliedstaaten festgesetzte Höchstgrenze für Hilfen auf €25 Mrd. zu erhöhen, Die gegenwärtige Obergrenze aus dem Jahr 2002 beträgt €12 Mrd.
Die neue Höchstgrenze wird die Möglichkeiten der EU, auf den möglichen Bedarf ihrer Mitgliedstaaten außerhalb des Euroraums zu reagieren, deutlich erhöhen.
Hintergrund
Die in der Verordnung 332/2002 des Rates geschaffene Unterstützungsmöglichkeit implementiert den in Artikel 119 des Vertrags vorgesehenen Mechanismus, nachdem die EU gegenseitige Unterstützung für einen Mitgliedstaat außerhalb des Euro-Gebiets gewähren kann, der "sich in Schwierigkeiten oder in ernsthafter Gefahr von Schwierigkeiten befindet bezüglich seiner Zahlungsbilanz ".