IP/08/1603
Brüssel, den 30 Oktober 2008
Antonio Tajani, der für Verkehrsfragen zuständige Vizepräsident der Europäischen Kommission erklärte dazu: „Alle einschlägigen Akteure müssen sich an dieselben Regeln halten. Dies ist eine Voraussetzung für die Liberalisierung in Europa, die sich als echte Erfolgsgeschichte erwiesen und zu mehr Reisemöglichkeiten und niedrigeren Preisen geführt hat. Der Schlüssel zu diesem Erfolg ist fairer Wettbewerb: Dank transparenter Preise wissen die Reisenden im Voraus, wie viel sie zu zahlen haben und können so bewusste Kaufentscheidungen treffen.“
Seit der Liberalisierung des Luftverkehrs in der Europäischen Union 1997 verzeichnete die Branche ein beispielloses Wachstum und trug damit zum Wirtschaftswachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei:
Eine Konsolidierung dieses Erfolgs war somit geboten, und die neue, im Mitentscheidungsverfahren beschlossene Verordnung Nr. 1008/08 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. September 2008 über gemeinsame Vorschriften für die Durchführung von Luftverkehrsdiensten in der Gemeinschaft (Neufassung, ABl. L 239 vom 31.10.2008) bedeutet eine wesentliche Verbesserung der bisherigen (als „drittes Luftverkehrspaket“[1] bezeichneten) Rechtsvorschriften.
Flugreisende werden besser informiert und können Preise vergleichen
Die nationalen Behörden werden die Luftfahrtunternehmen stärker kontrollieren, um Qualität und Sicherheit zu gewährleisten und Insolvenzen zu verhindern.
Die Verordnung gestattet eine strengere und einheitlichere Anwendung der Vorschriften in der gesamten Europäischen Union:
Die Regeln für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen werden überarbeitet, um
den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Anwendung der Regeln zu erleichtern und gleichzeitig Missbrauch vorzubeugen. Die Kommission kann die Vorlage eines Wirtschaftsberichts über die Begleitumstände und Legitimität der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen fordern. Dabei wird den Erfordernissen der Regionen in äußerster Randlage Rechnung getragen und gegebenenfalls gestattet, Exklusivgenehmigungen für fünf Jahre zu erteilen.
Wirksamere Maßnahmen für die Zusammenarbeit zwischen Flughäfen, die dieselbe Stadt oder denselben Ballungsraum bedienen.
Etwaige Aufteilungen des Flugverkehrs dürfen keine Diskriminierungen enthalten und werden von der Kommission beaufsichtigt. Die Flughäfen müssen über eine angemessene Verkehrsinfrastruktur verfügen, um für die Fluggäste entsprechende Dienstleistungen erbringen zu können.
Die Verordnung beseitigt die letzten Beschränkungen aus bilateralen Abkommen zwischen Mitgliedstaaten
im Hinblick auf innergemeinschaftliche Dienste und Code-Sharing.
Mehr Information hierzu unter Rapid: MEMO/08/667
[1] Dabei handelt es sich um die Verordnungen (EWG) Nr. 2407/92, 2408/92 und 2409/92.