IP/08/1508
Brüssel, den 15. Oktober 2008
Kommission will Spareinlagen bis mindestens
100 000 EUR schützen
(siehe MEMO/08/622)
Die Europäische Kommission hat
Änderungsvorschläge für die EU-Einlagensicherung vorgelegt und
lässt den Zusagen der EU-Finanzminister vom 7. Oktober damit konkrete
Taten folgen. Die neuen Vorschriften sollen den Schutz der Einleger verbessern
und ihr Vertrauen in das finanzielle Sicherheitsnetz erhalten. Den neuen
Regelungen zufolge soll die Mindestdeckungssumme für Spareinlagen innerhalb
eines Jahres von 20 000 auf 100 00 EUR angehoben und in der
Zwischenzeit zunächst auf 50 000 EUR aufgestockt werden. Den
Mitgliedstaaten ist es freigestellt, eine höhere Deckungssumme festzulegen.
Außerdem wird die Entschädigungs-frist bei Bankenpleiten von derzeit
drei Monaten auf drei Tage verkürzt. Der Vorschlag geht nun an das
Europäische Parlament und den Rat.
Binnenmarkt- und Dienstleistungskommissar Charlie McCreevy: „Eine
Anhebung der Mindestdeckung wird dafür sorgen, dass die EU-Bürger
wieder Vertrauen in die Sicherheit ihrer Spareinlagen fassen. Die neuen
Regelungen entsprechen den Zusagen der EU-Finanzminister aus der vergangenenen
Woche und sind eine weitere vernünftige und angemessene Reaktion auf die
aktuelle Finanzkrise.“
Vorschläge zur Änderung der Einlagensicherungsrichtlinie
Die Richtlinie über Einlagensicherungssysteme
(1994/19/EG) soll Spareinlagen bis zu einer gewissen Höhe schützen und
das Vertrauen in den Bankensektor sicherstellen, damit die Sparer nicht
plötzlich in großem Maßstab Gelder von Banken abziehen und
möglicherweise schwerwiegende Konsequenzen für die Wirtschaft
auslösen. In Reaktion auf die laufende Finanzkrise wird die seit 1994
unveränderte Richtlinie nun auf den neuesten Stand gebracht.
Vorgeschlagen werden im Wesentlichen folgende Änderungen:
- Deckungssumme für Einlagen: Die Mitgliedstaaten müssen die
Deckungssumme auf mindestens 50 000 EUR und innerhalb eines Jahres
weiter auf mindestens 100 000 EUR erhöhen. Nach der bisherigen
Einlagensicherungsrichtlinie sind Spareinlagen bis mindestens
20 000 EUR abgesichert, wobei die Mitgliedstaaten auch eine
höhere Summe festlegen können. Schätzungen zufolge sind nach der
derzeitigen Regelung nur rund 65 % aller Einlagen abgesichert. Mit den
neuen Werten würden schätzungsweise 80 % (bei einer Deckungssumme
von 50 000 EUR) bzw. 90 % (bei einer Deckungssumme von
100 000 EUR) aller Einlagen erfasst.
- Der Selbstbehalt (bei dem der Einleger einen Teil der Verluste selbst
tragen muss) wird abgeschafft: Die Mitgliedstaaten müssen
sicherstellen, dass Einlagen bis zur vollen Deckungssumme erstattet werden. Nach
der bisherigen Richtlinie konnten die Mitgliedstaaten auch beschließen,
dass ihr Einlagensicherungssystem Spareinlagen nur zu 90 % schützt.
- Verkürzung der Auszahlungsfrist: Die Zeitspanne, innerhalb deren
ein Einlagensicherungssystem die Einleger im Falle einer Bankenpleite
entschädigen muss, wird auf drei Tage verkürzt. Gegenwärtig
beträgt diese Frist drei Monate und kann sogar auf neun Monate
verlängert werden.
Hintergrund
Die EU-Finanzminister haben am 7. Oktober 2008 beschlossen, dass
die Wiederherstellung des Vertrauens in den Finanzsektor und dessen
reibungsloses Funktionieren oberste Priorität haben. Alle Mitgliedstaaten
haben zugesagt, Einlagen künftig bis 50 000 EUR abzusichern,
viele sogar bis 100 000 EUR.
Die Minister kamen überein, alle notwendigen Maßnahmen zu treffen,
um die Einlagen der Sparer zu schützen, und begrüßten die Absicht
der Kommission, so rasch wie möglich einen geeigneten Vorschlag vorzulegen,
um die Konvergenz der Einlagensicherungssysteme zu erhöhen.
Der Vorschlag ist im Internet abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/guarantee/index_de.htm