IP/08/1495
Brüssel, 13. Oktober 2008
Staatliche Beihilfen: Kommission gibt
Mitgliedstaaten Orientierungshilfe zur Bewältigung der aktuellen
Bankenkrise
Mit einer neuen Mitteilung hat die Europäische
Kommission den Mitgliedstaaten Leitlinien an die Hand gegeben, wie sie in der
aktuellen Krise Finanzinstituten am besten beistehen und
übermäßige Wettbewerbsverzerrungen vermeiden können, ohne
gegen die EU-Beihilfevorschriften zu verstoßen. Grundlage der Leitlinien
ist insbesondere Artikel 87 Absatz 3 des EG-Vertrags, wonach Beihilfen
zulässig sind, wenn sie beträchtliche Störungen des
Wirtschaftslebens eines Mitgliedstaates beheben helfen. Wie in der
Erklärung der Eurogruppe vom 12. Oktober angekündigt, werden die
Leitlinien es den Mitgliedstaaten erleichtern, koordiniert konkrete
Maßnahmen zu ergreifen, die das Vertrauen in die Finanzmärkte
wiederherstellen. Nach den EU-Beihilfevorschriften dürfen
Unterstützungsmaßnahmen keine unverhältnismäßigen
Wettbewerbsverzerrungen verursachen, indem sie beispielsweise Finanzinstitute in
anderen Mitgliedstaaten benachteiligen und/oder es begünstigen Banken
ermöglichen, sich aufgrund der staatlichen Hilfe auf unlautere Weise
zusätzliche Neugeschäfte zu sichern. Außerdem müssen die
Maßnahmen befristet sein und eine angemessene Eigenbeteiligung des
Privatsektors vorsehen. Die Kommission wird Regelungen, die diesen Leitlinien
entsprechen, in einem Eilverfahren (möglichst innerhalb von 24 Stunden)
genehmigen.
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte in diesem Zusammenhang:
„Mit diesen Leitlinien hat die Kommission ihr Versprechen gegenüber
dem EU-Rat der Finanzminister vom 7. Oktober, sie werde den Mitgliedstaaten
helfen, die akuten Probleme im Finanzsektor in koordinierter und effektiver
Weise anzugehen, sehr schnell eingelöst. Die Leitlinien zeigen, welch
wichtige Rolle die Beihilfevorschriften für die Lösung der aktuellen
Probleme auf den Finanzmärkten spielen, und sind eine willkommene
Ergänzung zu dem von der Eurogruppe am 12. Oktober vereinbarten
Vorgehen zum Schutz des Finanzsystems.
In den in Form einer Mitteilung vorgelegten Leitlinien erläutert die
Kommission, wie sie die EU-Beihilfevorschriften in der derzeitigen Krise auf
staatliche Beihilferegelungen und Einzelmaßnahmen zugunsten von
Finanzinstituten anzuwenden gedenkt. Bürgschafts- und
Rekapitalisierungsregelungen können sehr schnell freigegeben werden,
solange gewährleistet ist, dass die Regelungen zweckmäßig und dem
Ziel der Stabilisierung der Finanzmärkte angemessen sind. Sie müssen
außerdem Schutzmechanismen enthalten, die unnötige Behinderungen des
Wettbewerbs ausschließen.
Die Regelungen müssen folgende Bedingungen erfüllen:
- Die Regelung wird diskriminierungsfrei (d. h. nicht auf Grundlage der
Nationalität) angewandt, so dass das Funktionieren des Binnenmarkts nicht
gestört wird.
- Die staatlichen Zusagen sind zeitlich befristet. Dies garantiert, dass die
Unterstützung nur so lange gewährt wird, wie sie für die
Bewältigung der Finanzmarktturbulenzen notwendig ist und dass die
Maßnahmen überprüft oder angepasst werden, sobald bessere
Marktbedingungen herrschen.
- Der Umfang der staatlichen Unterstützung ist klar definiert und
begrenzt. Damit ist die Hilfe auf das zur Bewältigung der akuten Krise
erforderliche Maß begrenzt und es ist ausgeschlossen, dass Anteilseigner
oder Finanzinstitute auf Kosten der Steuerzahler ungerechtfertigte Vorteile aus
der Regelung ziehen.
- Der Privatsektor leistet einen angemessenen Beitrag und zahlt ein
adäquates Entgelt für die Einführung der allgemeinen
Unterstützungsregelungen (wie etwa die Übernahme von
Bürgschaften); außerdem übernimmt der Privatsektor auf jeden Fall
einen erheblichen Teil der mit der gewährten Unterstützung verbundenen
Kosten.
- Die Regelung enthält genügend Verhaltensmaßregeln für
die Begünstigen, so dass ein Missbrauch der staatlichen Unterstützung
durch beispielsweise Expansion oder aggressive Marktstrategien ausgeschlossen
werden kann.
- Im Anschluss an die Unterstützungsmaßnahmen sind entsprechende
Strukturanpassungsmaßnahmen für den Finanzsektor als Ganzen bzw. die
Umstrukturierung einzelner Finanzinstitute, die die staatliche
Unterstützung in Anspruch nehmen mussten, vorzusehen
Die
Einhaltung dieser Kriterien – auch bei Einzelmaßnahmen – wird
von den Mitgliedstaaten sichergestellt und von der Kommission überwacht.
Die Leitlinien sehen vor, dass die Kommission die Mitgliedstaaten schon bei der
endgültigen Formulierung einzelner Regelung dabei beraten kann, wie sie
ihre Maßnahmen am besten ausgestalten, damit diese nicht gegen die
EU-Beihilfevorschriften verstoßen.
Die Mitteilung stützt sich auf die Grundsätze der geltenden
Leitlinien für Rettungs- und Umstrukturierungsbeihilfen (MEMO/04/172),
berücksichtigt jedoch auch die besonderen Umstände im Finanzsektor
aufgrund der aktuellen Ausnahmesituation, die als beträchtliche
Störung des Wirtschaftslebens eines Mitgliedstaats im Sinne des
EG-Vertrages (Art. 87 Abs. 3 Buchstabe b) angesehen werden kann.
Die Mitteilung der Kommission ist auf folgender Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/competition/state_aid/legislation/horizontal.html