IP/08/1492
Brüssel, 13. Oktober 2008
Die für Verbraucherschutz zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva erklärte: „Meine Befürchtung ist, dass gerade die jungen Menschen, die mit ihren MP3-Playern und Mobiltelefonen häufig sehr laut Musik hören, unwissentlich ihr Gehör dauerhaft schädigen. Die wissenschaftliche Untersuchung belegt eindeutig, dass hier ein Risiko besteht, auf das wir schnell reagieren müssen. Vor allem müssen wir die Verbraucher aufklären und die Informationen allgemein zugänglich machen. Zugleich müssen wir die bestehenden Kontrollmechanismen prüfen und unter Berücksichtigung des wissenschaftlichen Gutachtens dafür sorgen, dass diese Mechanismen wirksam sind und mit den neuen Technologien Schritt halten.“
Derzeit geltende Vorschriften
Der Geräuschpegel tragbarer Abspielgeräte wird durch eine bestehende europäische Sicherheitsnorm bereits auf 100 dB begrenzt. Allerdings kommen zunehmend Bedenken dahingehend auf, dass auch eine übermäßig lange Exposition gegenüber solchen Lärmquellen zur Gehörschädigung führen könnte. Hier können Maßnahmen zur Verringerung der Expositionshöhe und -dauer weitgehend Abhilfe schaffen. Der von der EU eingesetzte Wissenschaftliche Ausschuss unterstreicht in seinem Gutachten, dass die für den Arbeitsplatz geltenden Lärmschutz-Grenzwerte bereits überschritten werden, wenn ein tragbares Abspielgerät nur fünf Stunden pro Woche mit hoher Lautstärkeeinstellung (über 89 dB) genutzt wird. Personen, die solche Geräte über längere Zeit verwenden, laufen nach 5 Jahren Gefahr, ihr Hörvermögen dauerhaft zu verlieren. Dies trifft auf etwa 5 bis 10 % der Nutzer zu, d. h. 2,5 bis 10 Millionen Menschen in der EU, zu.
Was wird die Kommission unternehmen?
Die Kommission hat die wissenschaftliche Studie aufgrund der wachsenden Besorgnis in Auftrag gegeben, dass Freizeitaktivitäten wie die Benutzung von MP3-Playern insbesondere das Gehör von Kindern und Jugendlichen schädigen könnten. Anfang 2009 wird die Kommission eine Konferenz in Brüssel veranstalten, um die Erkenntnisse des Wissenschaftlichen Ausschusses mit den Mitgliedstaaten sowie Vertretern der Industrie, der Verbraucher und anderer Stakeholder auszuwerten und die weiteren Schritte zu erörtern. Es soll insbesondere zur Sprache kommen, welche Vorkehrungen die Benutzer treffen können und welche technischen Lösungen denkbar sind, um die Schädigung des Gehörs zu minimieren. Zugleich soll geprüft werden, inwieweit neue Vorschriften notwendig sind bzw. die bestehenden Sicherheitsnormen geändert werden müssen, um die Verbraucher zu schützen.
Was können die Verbraucher tun?
Nutzer tragbarer Abspielgeräte können bereits jetzt einige ganz konkrete Vorkehrungen treffen. Sie können beispielsweise prüfen, ob sich bei ihrem Gerät eine Maximallautstärke einstellen lässt, um den Geräuschpegel dauerhaft zu begrenzen, oder sie können die Lautstärke manuell regeln und im Interesse ihres Gehörs darauf achten, dass sie das Gerät nicht über längere Zeiträume hinweg nutzen.
Hintergrund
Es ist allgemein anerkannt, dass eine längerfristige Exposition gegenüber Lärm das Gehör schädigen kann. Um die Arbeitnehmer zu schützen, wurden Grenzwerte für die Geräuschexposition am Arbeitsplatz festgelegt. Umgebungsgeräusche, denen alle Bürger ausgesetzt sind (z. B. Verkehrs- und Baustellenlärm, Flugzeuge, Nachbarn) können sehr störend sein, sind aber in der Regel nicht so laut, dass sie das Hörvermögen beeinträchtigen.
In den letzten Jahren hat sich jedoch die Gefahr der Gehörschädigung durch Freizeitlärm beträchtlich erhöht, da hier erhebliche Geräuschpegel erreicht werden und ein zunehmender Anteil der Bevölkerung, darunter besonders viele junge Menschen, dieser Art von Lärm ausgesetzt ist. Anlass zur Sorge gibt insbesondere die Exposition, die von der neuen Generation von Abspielgeräten ausgeht, die Musik ohne Qualitätsverlust in sehr hoher Lautstärke wiedergeben können. Das Risiko einer Schädigung des Gehörs ist abhängig vom Geräuschpegel und der Dauer der Exposition.
In den letzten Jahren sind die Verkaufszahlen für tragbare Abspielgeräte, insbesondere MP3-Player, rapide gestiegen. Schätzungen zufolge hören in der EU etwa 50 bis 100 Millionen Menschen täglich mit solchen Geräten Musik. In den vergangenen vier Jahren wurden zwischen 184 und 246 Millionen tragbare Abspielgeräte, darunter 124 bis 165 Millionen MP3-Player, verkauft. In der gesamten EU nutzen somit täglich viele Millionen Menschen solche Geräte – und wenn sie dies nicht mit der nötigen Vorsicht tun, gefährden sie möglicherweise ihr Hörvermögen.
Vollständiger Wortlaut des Gutachtens: http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_scenihr/docs/scenihr_o_018.pdf
Allgemein verständliche Zusammenfassung des Gutachtens:
http://ec.europa.eu/health/opinions/en/hearing-loss-personal-music-player-mp3/
Hintergrundinformationen zum SCENIHR:
http://ec.europa.eu/health/ph_risk/committees/04_scenihr/04_scenihr_de.htm