IP/08/1483
Brüssel, 10. Oktober 2008
Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes erklärte: „Die dänische Regelung ist nunmehr, nach Aufnahme der von mir gewünschten Änderungen, ein hervorragendes Beispiel für die Art von Maßnahmen, die die Finanzmärkte stabilisieren können, ohne die Situation in anderen Ländern zu verschlechtern. Die hervorragende Zusammenarbeit mit Dänemark, unser vereinfachtes Genehmigungsverfahren für Sofortmaßnahmen und viel harte Arbeit haben es uns ermöglicht, in Rekordzeit eine beispielhafte Lösung zu finden und zu genehmigen, die zeigt, wie Banken angesichts der derzeitigen turbulenten Entwicklung unterstützt werden können.“
Die dänischen Behörden haben am 8. Oktober eine Regelung angemeldet, die die dänischen Finanzmärkte durch zweierlei Maßnahmen stabilisieren soll:
Die Maßnahmen sollen aus privaten Beiträgen über Det Private Beredskap (DPB), den dänischen Einlagensicherungsfonds, finanziert werden. DPB würde zwei Jahre lang eine jährliche Prämie von 15 Mrd. DKK (rd. 2 Mio. EUR) zahlen. Darüber hinaus muss DPB 10 Mrd. DKK (rd. 1,3 Mrd. EUR) aufbringen, um die Verluste der Abwicklungsgesellschaft in jedem Fall aufzufangen, und würde nach Abfluss der ersten 25 Mrd. DKK zusätzliche Verluste von bis zu 10 Mrd. DKK decken. Über diesen Beitrag hinausgehende Verluste würden vom Staat übernommen.
Die Kommission kam zu dem Ergebnis, dass die von Dänemark angemeldeten Maßnahmen mit den EU-Beihilfevorschriften in Artikel 87 Absatz 3 Buchstabe b EG-Vertrag vereinbar sind, da sie geeignet, notwendig und angemessen sind, um eine ernsthafte Störung in der dänischen Wirtschaft zu beseitigen.
Ein besonderes Merkmal dieser Regelung besteht darin, dass sie ausschließlich von grundsätzlich gesunden Finanzinstituten, die unter der derzeitigen Liquiditätskrise leiden, in Anspruch genommen werden darf. Die Regelung soll dem derzeitigen Versagen der internationalen Märkte entgegenwirken, da jetzt sogar finanziell gesunde Institute in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Durch die Garantie, dass die Kreditgeber auf jeden Fall ihr Geld zurückerhalten werden, soll das Vertrauen in den Interbankenmarkt wieder hergestellt werden.
Die Regelung steht allen Banken mit Sitz in Dänemark offen. Die Banken müssen die Garantieleistung entsprechend bezahlen. Der Beitrag des Staates wird durch eine hohe private Beteiligung so gering wie möglich gehalten, und das System könnte sich sogar vollständig selbst finanzieren, denn der Staat wird nur die Verluste decken, die über den beachtlichen Beitrag der DPB (2 % des dänischen BIP) hinausgehen. Außerdem dürfen Banken, die die Regelung in Anspruch nehmen, ihre Tätigkeit nicht ausweiten, sondern müssen einen vorsichtigen Kurs fahren und ihre Bilanz konsolidieren, was von einer neu gegründeten Finanzaufsichtsbehörde überwacht wird. Dies gilt nicht nur für jede einzelne Bank, sondern auch für die begünstigten Banken insgesamt, und wird anhand konkreter Benchmarks überprüft. Dieser Schutzmechanismus soll potenzielle Wettbewerbsverzerrungen so gering wie möglich halten und bewirken, dass die Begünstigten nur die Hilfe erhalten, die sie wirklich benötigen, um ihre Schwierigkeiten zu überwinden.
Insolvente Banken werden der Regelung zufolge grundsätzlich abgewickelt. In diesem Fall greift dann die Garantie zugunsten der Gläubiger. Für die Abwicklung müsste zunächst eine private Lösung gesucht werden, bevor zusätzliche staatliche Mittel freigegeben würden. Lässt sich keine solche Lösung finden, würde die Bank liquidiert, wobei jedoch eine Teilveräußerung in einem offenen, nicht an Bedingungen geknüpften, diskriminierungsfreien Verfahren möglich ist. Im Falle sehr großer Banken müsste ein solcher Vorgang bei der Kommission gesondert angemeldet werden.
Dänemark hat zugesagt, der Kommission eine etwaige Verlängerung der Regelung rechtzeitig mitzuteilen. Dänemark wird außerdem zweimal jährlich die Funktionsweise der Regelung prüfen und der Kommission Halbjahresberichte vorlegen.
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