IP/08/1474
Brüssel, den 8. Oktober 2008
Verbraucherschutz: Vorschlag der Kommission
für EU-weit gültige Käuferrechte
Die Europäische Kommission hat heute einen
Vorschlag für EU-weit gültige Käuferrechte vorgelegt, die den
Verbrauchern den Einkauf im Internet und im Einzelhandel erleichtern soll.
Gemäß den vorgeschlagenen Bestimmungen haben die Verbraucher Anspruch
auf eindeutige Informationen über Preis, Zusatzkosten und Gebühren,
bevor sie einen Vertrag abschließen, und zwar ganz gleich, wo in der EU sie
den Einkauf tätigen. Der Schutz der Verbraucher bei Lieferverzug oder
Nichtlieferung wird gestärkt. Der Vorschlag verleiht den Verbrauchern
EU-weit umfassende Rechte in Bezug auf Widerrufsfristen, Rückgaberecht,
Erstattungsansprüche, Nachbesserung, Garantieleistungen sowie
missbräuchliche Vertragsklauseln. Die vorgeschlagene
Verbraucherrechtsrichtlinie vereinfacht vier bestehende EU-Richtlinien und fasst
sie in einem Regelwerk zusammen. Im Zuge einer umfassenden Reform bestehender
europäischer Verbraucherrechte sowohl für Einkäufe im Internet
als auch im Geschäft wird der elektronische Handel neu geregelt. Dies soll
das Verbrauchervertrauen stärken und Beschränkungen abbauen, durch die
der Handelsverkehr innerhalb der Landesgrenzen gehalten wird und den
Verbrauchern eine größere Auswahl und alternative Angebote
vorenthalten bleiben. Standardvorschriften für Klauseln in
Verbraucherverträgen werden die Kosten für die Einhaltung der
Rechtsvorschriften deutlich reduzieren, und zwar im EU-weiten Handel um bis zu
97 %. Die vorgeschlagene Richtlinie verbessert den bestehenden
Verbraucherschutz in wesentlichen Bereichen, in denen es in den letzten Jahren
zahlreiche Beschwerden gab, wie bei aggressiven Verkaufsmethoden. Die
Rechtsvorschriften werden der technischen Entwicklung und neuen Absatzwegen
angepasst, z. B. dem m-commerce und Internetauktionen. Der neue Vorschlag
sieht ausdrücklich vor, dass die Verbraucher beim Kauf eindeutig über
ihre Verbraucherrechte informiert werden müssen.
EU-Verbraucherschutzkommissarin Meglena Kuneva sagte: „Angesichts
strapazierter Haushaltskassen und einer hohen Besorgnis der Verbraucher
über ihre Kaufkraft wird es für die Verbraucher immer wichtiger,
Preise vergleichen und dort einkaufen zu können, wo ihnen das beste
Preis-Leistungs-Verhältnis geboten wird. Die neuen Vorschriften sollen den
Verbraucherschutz stärken und die Schlupflöcher in wichtigen Bereichen
stopfen, die zurzeit das Verbrauchervertrauen untergraben. Der Binnenmarkt hat
das Potenzial, den Verbrauchern eine weit größere Auswahl an
Einkaufsmöglichkeiten zu bieten. Dafür jedoch brauchen wir ein
EU-weites Sicherheitsnetz von Verbraucherrechten, mit dem die Verbraucher
unbeschwert und sicher ihren Einkaufsort wählen können.“
Schlüsseldaten
Das Internet verleiht den Verbrauchern eine enorme Macht. Es bietet eine
Vielzahl von Informationen über Produkte und Preise und ermöglicht
einen einfachen Zugang zu deutlich mehr Händlern als je zuvor. Bereits 150
Millionen EU-Bürger – ein Drittel unserer Bevölkerung –
shoppen online. Bislang kaufen allerdings nur 30 Millionen von ihnen per
Internet im europäischen Ausland ein. Im Durchschnitt geben diese Personen
jährlich 800 EUR für ihre Auslandeinkäufe aus - also
insgesamt 24 Milliarden EUR -, woran erkennbar wird, welches enorme Potenzial
der Binnenmarkt entfalten könnte, wenn mehr Bürger jenseits ihrer
nationalen Grenzen einkaufen würden.
Die derzeitigen Bestimmungen
Die derzeitigen Bestimmungen für den Verbraucherschutz auf
europäischer Ebene entstammen vier EU-Richtlinien: der Richtlinie über
missbräuchliche
Vertragsklauseln[1], der Richtlinie
über Verbrauchsgüterkauf und
Garantien[2], der
Fernabsatz-Richtlinie[3] und der
Richtlinie über
Haustürgeschäfte[4]. Diese
Richtlinien enthalten Mindestvorschriften, denen die Mitgliedstaaten im Laufe
der Jahre auf nicht abgestimmte Art und Weise Vorschriften hinzugefügt
haben, so dass das europäische Verbraucherrecht heute ein Flickwerk aus 27
unterschiedlichen Regelungen ist, z. B. mit voneinander abweichenden
Informationspflichten, unterschiedlichen Widerrufsfristen von 7 bis 15 Tagen
sowie abweichenden Verpflichtungen für Erstattungen und Nachbesserungen.
Die Verbraucherrechtsrichtlinie betrifft Verträge über den Kauf
von Waren und über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmen
und Verbrauchern. Im Allgemeinem werden alle Verträge abdeckt, d. h.
Einkäufe in einem Geschäft, Käufe im Versandhandel oder
außerhalb von Geschäftsräumen getätigte Käufe.
- Vorvertragliche Information: Die Richtlinie verpflichtet den
Gewerbetreibenden, den Verbraucher bei allen Verbraucherverträgen über
wesentliche Aspekte zu informieren, so dass der Verbraucher eine fundierte
Entscheidung treffen kann. Dazu gehören z. B. die die wesentlichen
Merkmale des Produkts, Anschrift und Identität des Gewerbetreibenden, Preis
einschließlich aller Steuern und Abgaben, alle zusätzliche Kosten
für Versand, Lieferung oder Postzustellung.
- Vorschriften über Lieferung und Risikoübergang (derzeit
nicht auf EU-Ebene geregelt): der Gewerbetreibende muss dem Verbraucher binnen
maximal 30 Kalendertagen nach Vertragsunterzeichnung die Ware liefern. Bis zu
dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Ware erhält, trägt der
Gewerbetreibende das Risiko und die Kosten bei einer etwaigen Verschlechterung
oder Zerstörung/Verlust. Bei Lieferverzug oder Nichtlieferung hat der
Verbraucher nun das Recht auf Kostenerstattung binnen höchstens
7 Tagen ab Lieferdatum. Dieser Anspruch ist in den meisten Mitgliedstaaten
neu.
- Widerrufsfristen (Fernabsatz, z. B. Einkäufe im Internet, über
Mobiltelefon, Katalog und unter Druck getätigte Käufe): Eine
einheitliche Überlegungsfrist von 14 Kalendertagen und gemeinsame
Regelungen zum Beginn der Widerrufsfrist. Einführung eines leicht
handhabbaren und verbindlichen Standard-Widerrufsformulars.
- Nachbesserung, Ersatzlieferung, Garantien: Zur Schaffung von mehr
Sicherheit werden künftig die Abhilfemöglichkeiten für
Verbraucher, die ein fehlerhaftes Produkt gekauft haben, einheitlich geregelt
(zunächst Nachbesserung oder Ersatzlieferung, dann Minderung oder
Erstattung des Kaufpreises).
- Missbräuchliche Vertragsklauseln: eine neue schwarze
Liste missbräuchlicher Vertragsklauseln, die per se verboten
sind, sowie eine EU-weite graue Liste von Vertragsklauseln, die als
missbräuchlich gelten, sofern der Gewerbetreibende nicht das Gegenteil
beweist.
Der Verbraucherschutz wird in vielen Bereichen
verstärkt, darunter
- bei Online-Auktionen: gemäß der Richtlinie gelten für
Auktionen, auch im Internet, die Standardinformationspflichten.
- Aggressives Verkaufsverhalten: Der Schutz vor aggressiven
Verkaufsmethoden bei Käufen außerhalb von Geschäftsräumen/im
Direkthandel wird nach zahlreichen Verbraucherbeschwerden deutlich
gestärkt. Die Verbraucher beklagten, dass in derartigen Situationen kein
ausreichender Verbraucherschutz gewährleistet war. Nun gibt es eine breiter
angelegte Definition des Direkthandels und andere Maßnahmen zur
Schließung von Regelungslücken.
Was geschieht als
nächstes?
Die Richtlinie über Verbraucherverträge muss nun vom
Europäischen Parlament sowie im Rahmen des Ministerrats von den Regierungen
der EU-Mitgliedstaaten gebilligt werden, bevor sie in Kraft treten kann.
http://ec.europa.eu/consumers/overview/cons_policy/index_en.htm
[1] Richtlinie 93/13/EWG des Rates
über mißbräuchliche Klauseln in Verbraucherverträgen.
[2] Richtlinie 1999/44/EG zu
bestimmten Aspekten des Verbrauchsgüterkaufs und der Garantien für
Verbrauchsgüter.
[3] Richtlinie 97/7/EG über
den Fernabsatz.
[4] Richtlinie 85/577/EWG des Rates
über Haustürgeschäfte.