IP/08/1433
Brüssel, den 1. Oktober 2008
Europäische Kommission schlägt zur
Stärkung der Finanzmarktstabilität schärfere
Eigenkapitalvorschriften für Banken vor
(siehe MEMO/08/599)
Die Europäische Kommission hat eine Neufassung
der EU-Vorschriften für die Eigenkapitalausstattung der Banken vorgelegt,
mit der sie beabsichtigt, die Stabilität des Finanzsystems zu erhöhen,
die Risiken zu verringern und die Überwachung von EU-weit tätigen
Banken zu verbessern. Die neuen Vorschriften sehen vor, dass die Banken bei der
Kreditvergabe nicht über ein bestimmtes Limit hinausgehen dürfen,
während sich die nationalen Aufsichtsbehörden einen besseren
Überblick über die Aktivitäten grenzübergreifender
Bankengruppen verschaffen können. Der Vorschlag zur Änderung der
geltenden Eigenkapitalrichtlinie ist das Ergebnis einer breit angelegten
Konsultation internationaler Partner, der Mitgliedstaaten und des Bankensektors.
Er wird nun dem Europäischen Parlament und dem Ministerrat zur Prüfung
vorgelegt.
Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges
Mitglied der Europäischen Kommission, erklärte hierzu: „Diese
neuen Regeln werden den Rechtsrahmen für Banken und das Finanzsystem der EU
von Grund auf stärken. Meiner Meinung nach sind sie eine vernünftige
und verhältnismäßige Antwort auf die derzeitigen Turbulenzen auf
den Finanzmärkten. Für ein gesundes und stabiles Bankensystem kommt es
auf strikte Grundregeln, Transparenz und Vorsicht an.“
Vorschläge zur Änderung der Eigenkapitalrichtlinien
Zweck der Eigenkapitalrichtlinien (2006/48/EG und
2006/49/EG) ist es, die finanzielle Solidität der Banken und
Wertpapierfirmen sicherzustellen. Zusammen legen die Richtlinien fest, wie viel
Eigenmittel Banken und Wertpapierfirmen für ihre Risiken und für den
Anlegerschutz vorhalten müssen. Dieser Rechtsrahmen muss
regelmäßig angepasst und verfeinert werden, um den Erfordernissen des
Finanzsystems als Ganzem Rechnung zu tragen. Im Wesentlichen werden folgende
Änderungen vorschlagen:
- Verbesserung des Managements von Großkrediten: Banken
dürfen bei der Kreditvergabe an eine Partei nicht über ein bestimmtes
Limit hinausgehen. So werden auf dem Interbankenmarkt Banken nur bis zu einem
bestimmten Höchstbetrag anderen Banken Geld leihen oder bei anderen Banken
Geld anlegen dürfen; während kreditnehmende Banken wirksamen
Beschränkungen unterliegen werden, wie viel und von welcher Bank sie Geld
leihen dürfen.
- Verbesserte Aufsicht über grenzübergreifend tätige
Bankengruppen: Für Bankengruppen, die in mehreren EU-Ländern
tätig sind, werden Aufsichtskollegien eingerichtet. Die einzelnen
nationalen Aufsichtsbehörden erhalten klarere Rechte und
Zuständigkeiten und können ihre Zusammenarbeit effizienter
gestalten.
- Verbesserung der Qualität des Bankenkapitals: EU-weit werden
klare Kriterien dafür festgelegt, ob hybride Finanzinstrumente, die
Merkmale sowohl von Eigen- als auch Fremdkapital aufweisen, dem Gesamtkapital
einer Bank hinzugerechnet werden können - also dem Betrag, der
ausschlaggebend dafür ist, wie viel Kredit eine Bank vergeben kann.
- Verbessertes Liquiditätsrisikomanagement: Auch das
Liquiditätsrisiko-management von Bankengruppen, die in mehreren
EU-Ländern tätig sind, also die tagtägliche Finanzierung ihrer
Geschäfte, wird innerhalb der Aufsichtskollegien diskutiert und
koordiniert. Die Liquiditätsbestimmungen entsprechen den laufenden Arbeiten
im Baseler Ausschuss für Bankenaufsicht und im Ausschuss der
europäischen Bankaufsichtsbehörden.
- Verbessertes Risikomanagement für verbriefte Produkte:
Verschärft werden die Vorschriften für verbriefte Verbindlichkeiten
– deren Rückzahlung von der Entwicklung des hierfür bestimmten
Anleihepools abhängt. Als „Originatoren“ bezeichnete Firmen,
die Darlehen in handelbare Wertpapiere umverpacken, werden verpflichtet, einen
Teil des Risikos dieser Wertpapiere zu tragen, während Firmen, die in die
Wertpapiere investieren, ihre Anlageentscheidung erst nach umfassender und
gebührend sorgfältiger Abwägung treffen dürfen.
Andernfalls gelten sehr hohe
Eigenkapitalanforderungen.
Hintergrund
Die vorgeschlagenen Änderungen gehen zum größten Teil direkt
aus dem von den EU-Finanzministern angesichts der aktuellen Turbulenzen auf den
Finanzmärkten vereinbarten Fahrplan hervor. Zum Teil sind sie auch eine
Reaktion auf die jüngsten Empfehlungen des Forums für
Finanzstabilität der G-7. Der Europäische Rat hatte darauf
gedrängt, dass die Maßnahmen bis April 2009 verabschiedet werden.
De Vorschlag ist über folgende Website abrufbar:
http://ec.europa.eu/internal_market/bank/regcapital/index_de.htm