IP/08/1374
Brüssel, den 18. September 2008
Nach Ansicht der Kommission hat Polen einige Bestimmungen der Richtlinie nicht umgesetzt. Die Kommission hat jedoch beschlossen, in dieser mit Gründen versehenen Stellungnahme vorerst nur auf die Nichtbenennung eines Speicheranlagenbetreibers durch Polen einzugehen. Dies ist die Voraussetzung für eine transparente, nicht diskriminierende und verhältnismäßige Behandlung aller Erdgashändler, die auf dem polnischen Erdgasmarkt einsteigen wollen.
Die Kommission nimmt zur Verweigerung des Zugangs zu Speicheranlagen zunächst nicht Stellung, sondern wartet das Ergebnis der Untersuchung zu einem Antrag auf Ausnahmegenehmigung im Zusammenhang mit dem Zugang Dritter zu den Speicheranlagen ab, mit der die polnische Energieregulierungsbehörde (Urząd Regulacji Energetyki) befasst wurde.
Die Kommission behält sich das Recht vor, nach Eingang der abschließenden Bewertung durch die polnische Behörde ihr Verfahren wieder aufzunehmen.