IP/08/1371
Brüssel, den 18. September 2008
Die für Gesundheitsfragen zuständige EU-Kommissarin Androulla Vassiliou sagte dazu: „Es ist unsere gesellschaftliche Pflicht, für den Schutz der Tiere zu sorgen. Dies umfasst die Minimierung von Leid und Vermeidung von Schmerzen im Verlauf des gesamten Schlachtvorgangs. Die geltenden EU-Bestimmungen sind veraltet und müssen überarbeitet werden. Mit diesem Vorschlag werden die Behandlung der Tiere zum Zeitpunkt der Schlachtung grundlegend verbessert, die Innovation gefördert und gleiche Ausgangsbedingungen für die Schlachthofbetreiber geschaffen. “
Verantwortung für den Tierschutz übernehmen
Jeder Schlachthofbetreiber wird zukünftig dazu verpflichtet sein, Standardarbeitsanweisungen zu entwickeln und einzusetzen, mit deren Hilfe die Einhaltung geeigneter Tierschutznormen in verlässlicher Weise gewährleistet werden kann. Verfahren dieser Art sind kein Novum in Schlachthäusern, da im Hinblick auf die Lebensmittelsicherheit ein ähnliches System bereits vorgeschrieben und eingesetzt wird (das sogenannte HACCP-System: Hazard Analysis Critical Control Point – Gefährdungsanalyse und kritische Lenkungspunkte). Das Innovative am vorliegenden Vorschlag besteht in der Anforderung standardisierter Arbeitsanweisungen im Hinblick auf den Tierschutz.
Beispielsweise werden die Betreiber nun dazu verpflichtet, die Wirksamkeit der angewendeten Betäubungsmethoden anhand tierorientierter Indikatoren zu prüfen. Nach der Betäubung ist durch eine regelmäßige Überwachung der Tiere sicherzustellen, dass die betäubende Wirkung vor dem Schlachtvorgang nicht nachlässt.
Darüber hinaus muss in allen Schlachthöfen die Stelle eines Tierschutzbeauftragten geschaffen werden, der für die Umsetzung der Tierschutzmaßnahmen verantwortlich sein wird. Für kleinere Schlachthöfe sind Befreiungen von dieser Pflicht vorgesehen.
Ferner verpflichtet der Verordnungsvorschlag die Hersteller von Betäubungsgeräten dazu, Gebrauchsanleitungen sowie Anleitungen zur Effizienzkontrolle und geeigneter Wartung bereitzustellen.
Besser ausgebildetes Personal
Der Vorschlag sieht die Einführung von tierschutzrechtlichen Sachkundenachweisen für das mit den Tieren im Schlachthof umgehende Personal vor. Die Sachkundenachweise sollen maximal fünf Jahre gültig und Gegenstand einer unabhängigen Prüfung durch akkreditierte Stellen sein.
Ferner wird die Einrichtung nationaler Referenzzentren für den Tierschutz vorgeschlagen, die den in den Schlachthöfen tätigen Beamten technische Unterstützung zur Verfügung stellen. In vielen Mitgliedstaaten bestehen zwar bereits einige Forschungszentren, die Ergebnisse ihrer Arbeit und ihr technisches Wissen sind jedoch nicht in ausreichendem Maße für die amtlichen Inspektoren zugänglich.
Tötung im Rahmen von Seuchenbekämpfung
Der Vorschlag zielt darauf ab, die für die Tötung von Tieren zur Seuchenbekämpfung (z. B. Vogelgrippe oder Maul- und Klauenseuche) zuständigen Behörden bezüglich der Einhaltung der Tierschutzbestimmungen bei den betroffenen Tieren stärker zur Rechenschaft zu verpflichten. Insbesondere sieht der Vorschlag eine bessere Planung, Überwachung und Berichterstattung vor.
Aktualisierte Normen
Vorgesehen sind eine strengere Definition von Betäubungsverfahren und
eine Aktualisierung der Anforderungen für alle Betäubungsverfahren im
Hinblick auf die Berücksichtigung neuester wissenschaftlicher Gutachten und
sozioökonomischer Überlegungen. Einige technische Änderungen
betreffen zudem den Bau, die Auslegung und die Ausrüstung von
Schlachthöfen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgender
Adresse:
http://ec.europa.eu/food/animal/welfare/slaughter/index_de.htm