Sélecteur de langues
Chemin de navigation
IP/08/1311
Brüssel, 10. September 2008
Kommissarin Danuta Hübner, zuständig für die Regionalpolitik und den Solidaritätsfonds, sprach den Katastrophenopfern ihr Mitgefühl aus. Sie erklärte: „Die EU-Regionen in äußerster Randlage werden besonders häufig von Naturkatastrophen heimgesucht. Wir sind uns bewusst, dass Martinique und Guadeloupe noch immer unter den Schäden, insbesondere an Wohngebäuden und Plantagen, leiden, die Dean verursacht hat; deshalb die Finanzhilfe der Union.“
Im August 2007 wurden die französischen Überseedepartements Martinique und (in geringerem Umfang) Guadeloupe – zwei benachbarte Inseln der Französischen Antillen – vom Hurrikan Dean heimgesucht, wodurch Infrastruktur und Volkswirtschaft schwer geschädigt wurden. In Martinique kam es zur fast vollständigen Zerstörung der Bananenplantagen und zu schlimmen Schäden beim Zuckerrohr, so dass die weitaus wichtigsten Sektoren der landwirtschaftlichen Erzeugung und infolgedessen auch der Verarbeitungssektor beeinträchtigt waren. Zwar blieb der Schaden auf schätzungsweise 511 Millionen EUR begrenzt, doch werden die Folgen des Wirbelsturms in den genannten Regionen noch einige Zeit spürbar sein. Die Kommission trug auch deren spezifischem Status als Regionen in äußerster Randlage und den Benachteiligungen, die sich aus ihrer isolierten und abgelegenen Lage ergeben, Rechnung.
Hintergrund
Aus dem 2002 eingerichteten EU-Solidaritätsfonds wird den Mitgliedstaaten und beitretenden Ländern im Falle einer Naturkatastrophe größeren Ausmaßes Finanzhilfe gewährt. Seine jährliche Mittelausstattung beläuft sich auf 1 Mrd. EUR. Um Unterstützung aus dem Solidaritätsfonds zu erhalten, müssen die Länder einen Antrag mit einer dokumentierten Schadensschätzung einreichen, der von der Kommission anhand bestimmter Kriterien geprüft wird, so dass sichergestellt ist, dass die EU-Mittel für die dringendsten Bedürfnisse eingesetzt werden.
Damit die Mittel freigegeben werden können, ersucht die Kommission
nunmehr die Haushaltsbehörde (Europäisches Parlament und Rat) um die
Verabschiedung eines Berichtigungshaushaltsplans. Die Bedingungen für die
Nutzung der Finanzhilfe werden dann in einer Vereinbarung zwischen der
Kommission und den französischen Behörden festgelegt.
Weitere
Informationen finden sich auf der folgenden Website:
http://europa.eu.int/comm/regional_policy/funds/solidar/solid_de.htm