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Brüssel, 4. September 2008
EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy erklärte: „Das SEPA-Lastschriftverfahren ist ein Schlüsselelement bei der Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums. Es wird Privatpersonen und Unternehmen die Möglichkeit bieten, grenzüberschreitende Zahlungen über ein einziges Bankkonto abzuwickeln. Die meisten inländischen Lastschriftverfahren sind entgeltfrei, und ich gehe davon aus, dass die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens nicht zu einer Erhöhung der Bankgebühren für die Kunden führen wird. Nach den letzten Erläuterungen möchte ich die Kreditwirtschaft auffordern, detaillierte Vorschläge vorzulegen, damit die zur Verwirklichung dieses wichtigen Vorhabens erforderlichen Beschlüsse gefasst werden können.“
EU-Wettbewerbskommissarin Neelie Kroes stellte fest: „Ganz zu Anfang mag es notwendig sein, multilaterale Interbankenentgelte für grenzüberschreitende SEPA-Lastschriftverfahren zu erheben. Doch es muss klar sein, dass diese Entgelte nur während eines genau begrenzten Übergangszeitraums erhoben werden und objektiv gerechtfertigt sind, d. h., dass sie nicht einfach dazu dienen, Banken zusätzliche Gewinne zu verschaffen.“
Gertrude Tumpel-Gugerell, Mitglied des Direktoriums der EZB, erklärte: „Die Banken sollten es wirklich schaffen, das SEPA-Lastschriftverfahren bis November 2009 einzuführen. Dafür müssen sie eine Lösung finden, der auch die Wettbewerbsbehörden zustimmen können. Doch es bleibt nur noch gut ein Jahr Zeit. In dieser Hinsicht dürfte die Erhebung derselben Interbankenentgelte für inländische Lastschriften und für SEPA-Lastschriften auf nationaler Ebene während eines Übergangszeitraums die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens erleichtern. Dies würde auch gewährleisten, dass auf nationaler Ebene dieselben Rahmenbedingungen für das SEPA-Lastschriftverfahren und die inländischen Lastschriftverfahren gelten.“
Für die Einführung des SEPA-Lastschriftverfahrens müssen die richtigen Anreize geschaffen werden. Sofern derzeit für inländische Zahlungen Interbankenentgelte erhoben werden, könnten die bestehenden Bankengemeinschaften insbesondere befugt werden, diese Entgelte auch für SEPA-Lastschriften in Rechnung zu stellen, allerdings nur während eines genau begrenzten Übergangszeitraums. Nach Ablauf dieses Übergangszeitraums würden sowohl beim SEPA-Lastschriftverfahren als auch bei inländischen Lastschriftverfahren jegliche transaktionsgebundenen multilateralen Interbankenentgelte für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen entfallen.
Bei Lastschriftverfahren können Bankkunden Unternehmen oder Organisationen (z. B. Gas-, Strom- und Telefonanbieter) ermächtigen, Rechnungsbeträge direkt von ihren Bankkonten einzuziehen. Derzeit sind Lastschriftverfahren auf das Inland beschränkt und können noch nicht europaweit getätigt werden.
Weitere Informationen zum SEPA:
http://ec.europa.eu/internal_market/payments/sepa/index_en.htm