IP/08/1203
Brüssel, 24. Juli 2008
Kartellrecht: Kommission konsultiert
Öffentlichkeit zur Anwendung der Kartellverordnung
Die Europäische Kommission hat eine
öffentliche Konsultation zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
des Rates eingeleitet. Diese Verordnung enthält die Bestimmungen zur
Durchsetzung der Wettbewerbsvorschriften des EG-Vertrags durch die Kommission.
Mit der Verordnung, die am 1. Mai 2004 in Kraft trat, wurden
außerdem die einzelstaatlichen Wettbewerbsbehörden und Gerichte zur
Anwendung des EG-Wettbewerbsrechts befugt, um zu gewährleisten, dass bei
der Verfolgung von Kartellen und anderen wettbewerbswidrigen Verhaltensweisen in
ganz Europa die gleichen Vorschriften angewandt werden. Die Kommission hofft, im
Rahmen der Konsultation Kommentare zu allen Aspekten der praktischen Umsetzung
der Verordnung zu erhalten. Die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ist das Ergebnis
der umfassendsten Kartellrechtsreform seit 1962. Sie soll in erster Linie
für eine wirksamere Anwendung der EG-Wettbewerbsvorschriften im Interesse
von Verbrauchern und Unternehmen sorgen und gleichzeitig vergleichbare
Wettbewerbsbedingungen schaffen und den bürokratischen Aufwand für
Unternehmen in Europa verringern. Die Kommission wird die Ergebnisse der
Konsultation in den Bericht zur Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
einfließen lassen, der dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum
1. Mai 2009 vorgelegt werden soll. Interessierte Parteien sind
aufgefordert, ihre Beiträge bis zum 30. September 2008
einzureichen.
Die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 war eine wegweisende Reform und stellt
die umfassendste Überarbeitung des Kartellrechts seit über 40 Jahren
dar. Mit der Verordnung wurden die in der Verordnung Nr. 17 des Rates aus
dem Jahr 1962 verankerten Verfahrensregeln modernisiert, in denen festgelegt
ist, wie die EG-Vertragsbestimmungen auf wettbewerbswidrige Vereinbarungen
zwischen Unternehmen (Artikel 81 EG-Vertrag) und auf die
missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung (Artikel 82
EG-Vertrag) anzuwenden sind. Die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 ist die
Rechtsgrundlage für die Untersuchungsbefugnisse der Kommission und
ermöglicht ihr, Geldbußen für Verstöße gegen das
EG-Kartellrecht zu verhängen, mit den nationalen Wettbewerbsbehörden
Informationen auszutauschen und Durchsetzungsmaßnahmen zu koordinieren.
Die Verordnung (EG) Nr. 1/2003 vereinfacht und stärkt die
Durchsetzung der Kartellvorschriften durch eine Reihe von wichtigen
Maßnahmen:
- Abschaffung der Praxis, Unternehmensvereinbarungen bei der Kommission
anzumelden, sodass der damit verbundene administrative und finanzielle Aufwand
für die Unternehmen entfällt und die Kommission ihre Ressourcen auf
die Bekämpfung von Kartellen und anderen schwerwiegenden
wettbewerbsschädigenden Verhaltensweisen konzentrieren kann;
- Befugnis der nationalen Wettbewerbsbehörden und Gerichte, die
EG-Kartellvorschriften effektiv anzuwenden, sodass mehrere Akteure Verantwortung
für die Durchsetzung tragen;
- einheitlichere Bedingungen für grenzüberschreitend tätige
Unternehmen, da alle an der Durchsetzung des Wettbewerbsrechts beteiligten
Akteure, einschließlich der nationalen Wettbewerbsbehörden und
Gerichte, die EG-Kartellvorschriften auf alle Fälle anzuwenden haben, die
den Handel zwischen Mitgliedstaaten beeinträchtigen;
- enge Zusammenarbeit zwischen Kommission und nationalen
Wettbewerbsbehörden im Rahmen des Europäischen Wettbewerbsnetzes
(ECN);
- Verbesserung der Untersuchungsmöglichkeiten und -methoden der
Kommission, um die Aufdeckung von Verstößen gegen die
Kartellvorschriften zu erleichtern.
Artikel 44 der Verordnung
(EG) Nr. 1/2003 sieht vor, dass die Kommission fünf Jahre nach dem
Inkrafttreten der Verordnung (Stichtag 1. Mai 2009) einen Bericht
über deren Anwendung vorlegen wird. Ein wichtiges Element dieses Berichts
stellt das Echo der betroffenen Akteure dar. Die Kommission begrüßt
Kommentare von Unternehmen und ihren Vertretern sowie anderen Akteuren, die
unmittelbare Erfahrung mit der Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1/2003
sammeln konnten, z.B. Gerichte, Industrie- und Verbraucherverbände.
Die Ergebnisse dieser Konsultation werden analysiert und gemeinsam mit den
eigenen Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EG)
Nr. 1/2003 und dem Feedback der nationalen Wettbewerbsbehörden und
anderer wichtiger Quellen bei der Vorbereitung des Berichts als Grundlage
dienen.
Der Fragebogen für interessierte Akteure ist auf der Website der
Kommission verfügbar: http://ec.europa.eu/comm/competition/consultations/open.html.
Die Kommentare sind bis spätestens 30. September 2008 einzureichen.