IP/08/118
Brüssel, den 31. Januar 2008
Im Mittelpunkt des jüngsten Auskunftsersuchens zu den schwedischen Glücksspielbeschränkungen stehen einige offene Fragen hinsichtlich Pokerspielen und Pokerturnieren.
Pokerspiele und -turniere werden in Schweden in internationalen Casinos und seit 2006 vom staatlichen Unternehmen in großem Umfang online angeboten. Allerdings untersagt die nationale Gesetzgebung Online-Pokerspiele und -turniere, die von Betreibern angeboten werden, die in anderen Mitgliedstaaten zugelassen sind und den Vorschriften dieser Länder unterliegen. Zudem sind in den Vorschriften Beschränkungen und strafrechtliche Sanktionen im Falle der Werbung für Online-Pokerspiele eines in einem anderen Mitgliedstaat zugelassenen Diensteanbieters wie auch für Pokerspiele, die in zugelassenen Räumlichkeiten in einem anderen Mitgliedstaat stattfinden, vorgesehen.
Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes müssen Beschränkungen des Glücksspiels aus Gründen des Allgemeininteresses (z.B. zum Verbraucherschutz) „kohärent und systematisch“ zur Begrenzung der Wetttätigkeiten beitragen. Ein Mitgliedstaat kann sich nicht auf die Notwendigkeit berufen, den Zugang seiner Bürger zu Wettangeboten zu vermindern, wenn er sie gleichzeitig dazu anreizt und ermuntert, an staatlichen Lotterien, Glücksspielen oder Wetten teilzunehmen, damit der Staatskasse daraus Einnahmen zufließen.
Aktuelle Informationen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen alle Mitgliedstaaten: http://ec.europa.eu/community_law/index_en.htm