IP/08/1161
Brüssel, den 16. Juli 2007
Finanzdienstleistungen: Kommission
schlägt Verbesserung des EU-Rahmens für Investmentfonds
vor
Die Europäische Kommission hat eine
gründliche Überarbeitung des EU-Rahmens für Investmentfonds
vorgeschlagen, um den Verbrauchern Zugang zu einem professionellen
Investmentmanagement zu erschwinglichen Preisen zu ermöglichen. Bei den
betreffenden Fonds handelt es sich um so genannte „Organismen für
gemeinsame Anlagen in Wertpapieren“ (OGAW), die Ende letzten Jahres ein
Gesamtvermögen von über 6,4 Billionen EUR verwalteten. Dies entspricht
der Hälfte des BIP der Union bzw. 11,5 % des finanziellen
Vermögens der europäischen Haushalte. Dank der neuen Bestimmungen
sollen die rechtlichen Rahmenbedingungen in mehreren Schlüsselbereichen
effizienter werden. Erstens dürfen die Fondsmanager
grenzüberschreitende Tätigkeiten stärker entwickeln, was
Einsparungen und Skaleneffekte ermöglichen dürfte. Der Umfang von
EU-Fonds beträgt im Schnitt nur ein Fünftel des Umfangs
US-amerikanischer Fonds; die Verwaltungskosten liegen dagegen doppelt so hoch
wie in den USA. Zweitens erhalten die Anleger eine größere Auswahl an
Investmentfonds mit niedrigeren Verwaltungskosten. Drittens wird in dem
Vorschlag vorgeschrieben, dass für Kleinanleger, die in einen OGAW
investieren, klare, leicht verständliche und relevante Informationen
bereitgestellt werden müssen, was den Anlegerschutz verbessern wird. Die
angestrebten Verbesserungen werden dazu beitragen, OGAW auf den weltweiten
Märkten wettbewerbsfähiger zu machen. Derzeit werden 40 % der in
der EU aufgelegten OGAW in Drittländern verkauft, hauptsächlich in
Asien, der Golfregion und Lateinamerika. Die neue Richtlinie ist in die
Strategie der Kommission für eine bessere Rechtsetzung eingebettet. Sie
ersetzt zehn bestehende Richtlinien durch einen einzigen Rechtsakt und passt
sich somit hervorragend in die Verpflichtung zur Vereinfachung des
regulatorischen Umfelds ein. Der Vorschlag wird nun dem Europäischen
Parlament und dem Rat zur Prüfung unterbreitet.
Charlie McCreevy, für Binnenmarkt und Dienstleistungen zuständiges
Mitglied der Europäischen Kommission, hierzu: „Der OGAW-Vorschlag
stellt für Investmentfonds in Europa einen echten Durchbruch dar. Die
Verbesserung des regulatorischen Umfelds wird dazu beitragen, unnötige
Kosten und Bürokratieaufwand bei grenzüberschreitenden
Tätigkeiten zu verringern, und gleichzeitig für einen besseren
Anlegerschutz sorgen. Die Vorteile, die von diesem Paket für die
EU-Industrie erwartet werden, belaufen sich Schätzungen zufolge auf
über 6 Mrd. €. Wir gehen davon aus, dass damit auch die Kosten
für die Anleger sinken. Wir haben in den vergangenen Jahren
äußerst umsichtig die Bereiche beschrieben, in denen die Bestimmungen
verbessert werden mussten, wobei wir uns auf erweiterte Konsultationen und eine
gründliche Kosten-Nutzen-Analyse stützten.
Das legislative Paket, das uns nun vorliegt, dürfte
gewährleisten, dass die OGAW in Europa und auch in anderen Teilen der Welt
wie Asien oder Lateinamerika, wo sie sich als Marke sehr gut verkaufen und
äußerst geschätzt sind, weiterhin eine Erfolgsgeschichte
bleiben."
Die vorgeschlagenen Änderungen an der OGAW-Richtlinie haben folgende
Auswirkungen:
- Beseitigung verwaltungstechnischer Hindernisse beim
grenzüberschreitenden Vertrieb von OGAW: Die derzeitigen Meldeverfahren
sind recht aufwendig und können mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dadurch
entstehen unnötiger Bürokratieaufwand und Verwaltungskosten, die auf
rund 45 Mio. EUR veranschlagt werden. Das neue Meldeverfahren
beschränkt sich dagegen auf eine einfache, elektronische Mitteilung
zwischen den Regulierungsbehörden. Sobald diese erfolgt ist, kann
unmittelbar mit dem Vertrieb der Fonds begonnen werden.
- Schaffung der Voraussetzungen für OGAW-Verschmelzungen und
Ermöglichung von „Master-Feeder-Strukturen“: Fonds können
sowohl innerhalb der Landesgrenzen als auch grenzüberschreitend
fusionieren, und das Zulassungsverfahren wird ebenso harmonisiert wie die
Informationen, die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden müssen.
Vorbehaltlich einer vorherigen Genehmigung und angemessener Informationen
für den Anleger kann ein OGAW („Feeder-OGAW“) sein gesamtes
Vermögen in einen anderen Fonds investieren („Master-OGAW“).
Diese neuen Möglichkeiten für die OGAW-Fondsmanager dürften
Schätzungen zufolge Skaleneffekte und Einsparungen im Wert von bis zu
6 Mrd. € bringen. Diese können in Form niedrigerer Kosten
an die Anleger weitergegeben werden.
- Ersatz des vereinfachten Prospekts durch das neue Konzept der wesentlichen
Informationen für den Anleger: Diese Informationen werden in einem kurzen
Dokument mitgeteilt, das in einer klaren und verständlichen Sprache
abgefasst ist, damit die Anleger fundierte Investitionsentscheidungen treffen
können.
- Verbesserung der Verfahren für die Zusammenarbeit zwischen den
nationalen Aufsichtsstellen. Zum Thema „EU-Pass für
Verwaltungsgesellschaften“ (d.h. die Möglichkeit der Verwaltung eines
in einem bestimmten Mitgliedstaat zugelassenen Fonds durch eine in einem anderen
Mitgliedstaat niedergelassene Verwaltungsgesellschaft) hat sich bei der
jüngsten Konsultation gezeigt, dass hinsichtlich der Aufsicht und des
Anlegerschutzes noch nicht alle Bedenken ausgeräumt sind. Deshalb
müssen noch offene Fragen geklärt werden, um zu vermeiden, dass der
Schutz von Kleinanlegern und der Markenwert der OGAW, die traditionell als eine
Art europäischer „Goldstandard“ des Anlegerschutzes betrachtet
werden, unter der Einführung des „EU-Passes“ leiden. Die
Kommission hat deshalb beschlossen, den Ausschuss der europäischen
Wertpapierregulierungsbehörden zu konsultieren. Das einschlägige
Mandat wird heute erteilt.
- Der Ausschuss wird die Kommission bei der Ausarbeitung von Bestimmungen
beraten, die es ermöglichen sollen, den EU-Pass für die
Verwaltungsgesellschaften einzuführen, ohne Abstriche am hohen Grad des
Anlegerschutzes vorzunehmen. Er wird darum ersucht, der Kommission bis zum
1. November 2008 Ratschläge zu Struktur und Grundsätzen
möglicher Änderungen der OGAW-Richtlinie zu erteilen, die sich in
Zukunft für die Inkraftsetzung des EU-Passes für die
OGAW-Verwaltungsgesellschaften als nötig erweisen könnten. Die
Kommission wird unter Berücksichtigung dieser Ratschläge einen
entsprechenden Vorschlag ausarbeiten und rechtzeitig vorlegen, um eine
Verabschiedung während der aktuellen Amtszeit zu
ermöglichen.
Hintergrund
Investmentfonds sind Investitionsprodukte, die allein zu dem Zweck geschaffen
werden, Vermögen von Anlegern zu sammeln und dieses in ein Portfolio von
Finanzinstrumenten wie Aktien, Anleihen und anderen Wertpapieren zu investieren.
Auf diese Weise haben Kleinanleger zu erschwinglichen Kosten Zugang zu einem
professionell verwalteten, diversifizierten Korb von Finanzinstrumenten.
Investmentfonds sind als langfristiges Sparprodukt konzipiert und finden bei den
europäischen Haushalten großen Zuspruch. Sie repräsentieren
11,5 % des finanziellen Vermögens der europäischen Haushalte.
OGAW (Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) sind besondere
Investmentfonds, die gemäß den Anforderungen der Richtlinie 85/611/EWG
geschaffen und zugelassen werden. Nach Erteilung der Zulassung und einer Meldung
an die zuständigen nationalen Behörden können OGAW Anlegern in
der gesamten EU zum Kauf angeboten werden. Die Richtlinie war der Schlüssel
zum Erfolg eines europäischen Markts für Investmentfonds. OGAW
verwalten heute ein Vermögen in Höhe von 6400 Mrd. EUR, was
rund der Hälfte des BIP der EU entspricht.
In der OGAW-Richtlinie sind gemeinsame Anforderungen an die Struktur, die
Verwaltung und die Aufsicht von OGAW festgelegt. Gleichzeitig sind dort die
Finanzinstrumente, die als Anlagevermögenswerte eines OGAW-Portfolios in
Frage kommen, genannt. Weitere Bestimmungen der Richtlinie betreffen
Diversifizierungs- und Liquiditätsanforderungen an das Portfolio der Fonds.
Dank dieser strengen Anforderungen genießen OGAW weltweit Ansehen als gut
überwachtes Finanzprodukt und waren besser gegen die schwerwiegenden
Auswirkungen der jüngsten Tumulte auf den Finanzmärkten gewappnet.
http://ec.europa.eu/internal_market/investment/legal_texts/index_de.htm
MEMO/08/510
Anhang
Vorschlag zur Änderung der OGAW-Richtlinie:
Bürgerinfo
1. Einleitung
OGAW steht für „Organismen für gemeinsame Anlagen in
Wertpapieren“; dieses System von Investmentfonds wurde im Jahr 1985 durch
das Gemeinschaftsrecht eingerichtet.
Nach der Zulassung in einem EU-Mitgliedstaat kann ein OGAW in der gesamten
EU frei vertrieben werden. OGAW verwalten heute ein Vermögen von über
6 Billionen EUR, haben sich erfolgreich bewährt und finden großen
Zuspruch bei den europäischen Haushalten. Sie werden auch
regelmäßig an Anleger außerhalb der EU verkauft, wo sie wegen des
guten Anlegerschutzes, den sie bieten, hohe Wertschätzung erfahren.
2. Worum geht es?
Einige Bestimmungen der OGAW-Richtlinie offenbaren deutliche Mängel:
- OGAW, die auch in anderen Mitgliedstaaten vertrieben werden sollen,
müssen ein Verfahren durchlaufen, das sich in der Praxis als zu langwierig
und bürokratisch erwiesen hat. Dies behindert den
grenzüberschreitenden Fluss von Kapital.
- Die Informationen über die OGAW (vereinfachter Prospekt) sind in ihrer
aktuellen Form keine große Hilfe für Anleger, die sich ein fundiertes
Urteil zu den angebotenen Investitionen bilden wollen.
- Im Vergleich zu den USA ist der Umfang europäischer Fonds relativ
gering. Ohne Konsolidierungsmechanismen oder die Möglichkeit zur
gemeinsamen Verwaltung von Fonds können die Verwaltungskosten von OGAW
nicht gesenkt werden. Diese Kosten werden an die Anleger weitergegeben.
3. Warum eine Massnahme auf EU-Ebene?
OGAW wurden ursprünglich durch das EU-Recht ins Leben gerufen. Da bei
den einschlägigen Rechtsvorschriften bestimmte Mängel festgestellt
wurden, bestünde die optimale Lösung deshalb in einer Anpassung des
Gemeinschaftsrechts.
4. Inhalt des Vorschlags
Die Änderungen der OGAW-Richtlinie dienen folgenden Zielen:
- Beseitigung administrativer Hindernisse für den
grenzübergreifenden Vertrieb von OGAW: Sobald die Regulierungsbehörde
des Fonds eine Meldung an die für Finanzdienstleistungen zuständige
Regulierungsbehörde des Mitgliedstaats gerichtet hat, in dem das Produkt
verkauft werden soll, kann der Vertrieb unmittelbar aufgenommen werden;
- der vereinfachte Prospekt wird durch das Konzept der „wesentlichen
Informationen für den Anleger“ (KII) ersetzt: Dies beinhaltet, dass
dem Anleger die wichtigsten Fakten in einer klaren und verständlichen
Sprache mitgeteilt werden, damit er eine fundierte Investitionsentscheidung
treffen kann;
Vereinfachung der Verschmelzung von OGAW: Die
Anforderungen an die Genehmigung von Fondsverschmelzungen und die Informationen,
die den Anlegern zur Verfügung gestellt werden müssen, werden in der
gesamten EU harmonisiert;
- Ermöglichung von “Master-Feeder-Strukturen“, bei denen ein
OGAW („Feeder-Fonds“) sein gesamtes Vermögen in einen anderen
OGAW („Master-Fonds“) investieren darf;
- Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen den nationalen
Aufsichtsbehörden.
5. Erwartete Vorteile Des
Vorschlags
Die erwarteten Einsparungen werden sowohl der Branche als auch dem Anleger
zugute kommen, wobei sich die direkt entstehenden Effizienzgewinne auf mehrere
Milliarden Euro pro Jahr belaufen könnten. Die flexiblere Struktur und
Verwaltung der Fonds wird neue Geschäftsmöglichkeiten eröffnen
und die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Fondsbranche steigern.
Zudem macht das hohe Niveau des Anlegerschutzes OGAW innerhalb und
außerhalb der EU-Grenzen attraktiver. Diese positiven Auswirkungen werden
dazu beitragen, die Ziele der Lissabonner Strategie für Wachstum und
Beschäftigung zu verwirklichen.
Vorteile für die Anleger ergeben sich in Form niedrigerer Gebühren
und sonstiger Kosten, erhöhtem Wettbewerb und besserer
Produktinformationen. Zudem werden sich die niedrigeren Kosten für die
Verwaltung der Fonds positiv auf deren Ergebnisse auswirken. Durch die
Beseitigung der Schranken für den grenzüberschreitenden Vertrieb
bietet sich dem Anleger und seinem Finanzberater eine größere Auswahl
an Fonds. Der stärkere Wettbewerb zwingt die Fondsträger, ihr Angebot
für den Anleger attraktiver zu machen. Zudem werden die verbesserten
Produktinformationen den Anlegern helfen, Fonds zu vergleichen und fundierte
Investitionsentscheidungen zu treffen.
6. Wann tritt die vorgeschlagene Richtlinie in Kraft?
Wenn der EU-Ministerrat und das Europäische Parlament den Vorschlag im
zweiten Quartal 2009 annehmen, so treten seine Bestimmungen Mitte 2011 in
Kraft.